Kommentar

Schengen mit Füßen getreten: Die Begründung lässt zu wünschen übrig

Es war der Verkaufsschlager der Europäischen Union: reisen ohne Passkontrolle. Doch auch die deutschen Regierungen treten das Schengen-Abkommen mit Füßen. Ein Kommentar.
Ralf Müller |
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Stationäre Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen und müssen, da wo sie trotzdem eingerichtet werden, bei der EU-Kommission angemeldet werden. (Archivfoto)
Stationäre Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen und müssen, da wo sie trotzdem eingerichtet werden, bei der EU-Kommission angemeldet werden. (Archivfoto) © Patrick Pleul/dpa
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