Gericht urteilt über Provisionszahlungen bei Elterngeld
Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet heute über die Berücksichtigung von Provisionszahlungen beim Elterngeld. Verhandelt werden die Fälle von drei Klägerinnen.
Kassel - Das Elterngeld war ihnen nur auf Basis ihres Grundgehalts bewilligt worden.
Die zuständigen Behörden lehnten es ab, die daneben zusätzlich gezahlten Provisionen einzubeziehen. Laut Gesetz sind Einnahmen nicht zu berücksichtigen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden. Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Familien mit kleinen Kindern.
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