Gericht stoppt "Shutdown"-Stellenabbau der Trump-Regierung
Ein kalifornisches Bundesgericht hindert die Regierung von US-Präsident Donald Trump vorerst daran, einen dauerhaften Stellenabbau im öffentlichen Dienst voranzutreiben. Das Vorhaben der Regierung verstoße gegen das Gesetz - in einem Rechtsstaat dürfe man so etwas nicht machen, erklärte Bundesrichterin Susan Illston laut anwesenden US-Reportern in einer Anhörung. Die Regierung scheine die Situation im Haushaltsstreit auszunutzen, um davon auszugehen, dass alle Regeln außer Kraft gesetzt seien.
Eine schriftliche Begründung werde die Richterin im Laufe des Mittwochs nachreichen, hieß es in den Berichten. Es ist davon auszugehen, dass die Trump-Regierung sich juristisch gegen die Entscheidung wehren wird.
Seit mehr als zwei Wochen ist ein Teil des US-Regierungsapparats lahmgelegt, weil sich Republikaner und Demokraten im Kongress nicht auf einen Übergangshaushalt einigen konnten. In der Praxis bedeutet das, dass zahlreiche Bundesbehörden ihre Arbeit stark einschränken und nur noch dringend notwendige Aufgaben erledigen dürfen.
Tausende Kündigungen ausgesprochen
Die Trump-Regierung hat damit begonnen, dauerhaft Stellen im öffentlichen Dienst zu streichen. In den USA werden solche Maßnahmen "RIFs" ("reduction in force") genannt. Eigentlich ist der Kongress in solche Entscheidungen eingebunden. Gewerkschaften reichten Klage ein.
Im Zuge dessen musste die Trump-Regierung auch offenlegen, bei welchen Behörden bereits Kündigungen ausgesprochen wurden. Betroffen waren demnach unter anderem das Gesundheits-, das Bildungs- und das Handelsministerium. Insgesamt erhielten Tausende Bundesbedienstete entsprechende Mitteilungen, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht. Etliche Hundert dieser Kündigungen seien demnach irrtümlich verschickt und später wieder zurückgenommen worden.
Die Richterin untersagte der Regierung laut dem Portal "The Hill", weitere Kündigungsschreiben zu verschicken oder bereits ausgesprochene Entlassungen umzusetzen. Zudem müsse die Regierung bis Freitag eine genaue Zahl der betroffenen Beschäftigten vorlegen.
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