Gericht setzt Entlassung von Israels Geheimdienst-Chef aus

Israels Regierung hat in der Nacht für die Entlassung von Geheimdienstchef Ronen Bar gestimmt. Das Oberste Gericht hat nun eine einstweilige Verfügung gegen den Beschluss erlassen.
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Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu kam in einer Untersuchung des Inlandsgeheimdienstes über die Fehler, die das Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 ermöglicht haben, nicht gut weg.
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu kam in einer Untersuchung des Inlandsgeheimdienstes über die Fehler, die das Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 ermöglicht haben, nicht gut weg. © Koby Gideon/GPO/dpa
Jerusalem

Das Oberste Gericht in Israel hat die von der Regierung beschlossene Entlassung des Chefs des Inlandsgeheimdienstes vorerst ausgesetzt. Eine Richterin erließ eine einstweilige Verfügung, die nach Angaben des Gerichts so lange gilt, bis eine Anhörung in der Angelegenheit stattgefunden hat. Dies solle bis spätestens 8. April passieren. 

Mehrere Gruppen, darunter Politiker der Opposition, hatten bei Gericht Petitionen gegen die Entscheidung der Regierung eingereicht. 

Israels Regierung hatte die höchst umstrittene Entlassung des Inlandsgeheimdienstchefs in der Nacht trotz Massenprotesten gebilligt. Ronen Bar werde sein Mandat am 10. April beenden, es sei denn, es werde bereits zuvor ein Nachfolger ernannt, teilte das Büro von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu mit. 

In einer Untersuchung des Inlandsgeheimdienstes Schin Bet über Fehler, die das Hamas-Massaker in Israel am 7. Oktober 2023 ermöglicht hatten, war Netanjahu nicht gut weggekommen. Zudem ermittelt Schin Bet zu mutmaßlich illegalen Beziehungen von Vertrauten Netanjahus mit Katar. Das Land gehört zu den Unterhändlern bei indirekten Gesprächen mit der Hamas, gilt aber auch als Unterstützer der Terrororganisation.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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