Gericht lotet frühere Stimmkreisarbeit von Georg Schmid aus

Zweiter Verhandlungstag im Prozess wegen Sozialbetrugs gegen den früheren CSU-Spitzenmann Georg Schmid. Partei- und Ministeriumsmitarbeiter werden dazu befragt, was sie vom Arbeitsverhältnis des Ehepaares Schmid wussten - offenbar relativ wenig.
Augsburg - Mit der Vernehmung von Partei- und Ministeriumsmitarbeitern ist der Prozess gegen den ehemaligen CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid fortgesetzt worden. Die Zeugen konnten am Montag vor dem Amtsgericht Augsburg allerdings relativ wenig darüber berichten, wie Schmid das Beschäftigungsverhältnis mit seiner Ehefrau geregelt hatte. Die Befragungen gingen daher schneller als geplant.
Der 61-jährige Schmid ist wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung angeklagt. Als Abgeordneter soll er seine Ehefrau Gertrud mehr als 20 Jahre lang im Stimmkreisbüro im Privathaus in Donauwörth als Scheinselbstständige beschäftigt und so Sozialabgaben und Lohnsteuer in Höhe von fast einer halben Million Euro hinterzogen haben. Gertrud Schmid ist bereits wegen Beihilfe per Strafbefehl verurteilt.
Schmid war auch lange Vorsitzender des CSU-Kreisverbands Donau-Ries. Der Kreisgeschäftsführer, mit dem er damals zusammenarbeitete, konnte vor Gericht allerdings kaum etwas über die tägliche Abgeordnetenarbeit berichten. "Mit dem Abgeordneten Georg Schmid hatten wir nichts zu tun", sagte der Zeuge. "Die Stimmkreisarbeit wurde bei ihm zu Hause erledigt."
Auch eine Mitarbeiterin Schmids aus dem Sozialministerium in München, wo Schmid früher Staatssekretär war, und die Putzfrau des Ehepaares Schmid wurden als Zeugen vernommen. Im Laufe des Montags sollten in dem Verfahren die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten werden. Das Urteil ist für den dritten Verhandlungstag, für diesen Mittwoch, geplant.
Schmid ist der prominenteste Fall in der bayerischen Verwandtenaffäre. Er trat vor zwei Jahren deswegen zurück. Etliche Landtagsabgeordnete hatten Angehörige beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Viele nutzten aber eine Altfallregelung.