Gefangenenaustausch in Nahost läuft

Der zwischen Israel und den Palästinensern vereinbarte Gefangenenaustausch hat am frühen Morgen begonnen.
dpa |
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Tel Aviv - Vom israelischen Keziot-Gefängnis in der Negev-Wüste sowie dem Hasharon-Gefängnis im Zentrum des Landes wurden die ersten von insgesamt 477 freizulassenden palästinensischen Häftlingen in Fahrzeugen Richtung Grenzübergang Kerem Schalom zum Gazastreifen und Richtung Westjordanland gefahren. Das berichteten die israelischen Medien.

Dort sollen sie im Laufe des Tages gegen den vor mehr als fünf Jahren in den Gazastreifen verschleppten israelischen Soldaten Gilad Schalit ausgetauscht werden. Der israelische Onlinedienst "Ynet" berichtete am frühen Morgen, dass Schalit gegen 6.00 Uhr zum Grenzübergang Rafah gebracht werden sollte. Dort werde er von ägyptischen Vermittlern in Empfang genommen und nach Sinai gebracht. Hier werde er der israelischen Armee übergeben, die ihn in die Heimat bringen sollte.

Unbestätigten Berichten zufolge werden die Israelis zunächst 27 Palästinenserinnen auf freien Fuß setzen. Sechs Rechtsextremisten hatten vor dem Hasharon-Gefängnis auf die Straße gelegt und versucht, so Gefangenfahrzeuge aufzuhalten. Sie wurden von Aufsehern der Haftanstalt festgenommen. Ägyptischer Konsularbeamte waren in der Nacht in den Gefängnissen eingetroffen, um den Prozess zu überwachen, schrieb "Ynet".

Sobald der 25-Jährige in israelischer Obhut ist, werde Israel 450 männliche Ex-Häftlinge in den Gazastreifen, ins Westjordanland und sechs von ihnen nach Israel entlassen. Zwei Monate später soll eine zweite Gruppe von 550 Palästinensern freikommen. 40 der Freigelassenen sollen über Ägypten und Syrien nach Katar und in die Türkei ausreisen, schrieb "Ynet".

Der Vereinbarung über den Austausch war unter Vermittlung Ägyptens und Deutschlands zustande gekommen. Es ist der größte Aktion dieser Art zwischen Israelis und Palästinensern seit 26 Jahren.

Der Austausch begann nur Stunden, nachdem der Oberste Gerichtshof vier Eingaben gegen die Freilassung von Palästinensern in einem Eilverfahren zurückgewiesen hatte. Die Antragsteller waren Hinterbliebene von Opfern palästinensischer Terroranschläge.

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