"Frieden in Nahost"? Gaza-Erklärung enthält wenig Konkretes

Die Staatschefs der Vermittlerstaaten haben ein Dokument unterzeichnet, das die Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas festigen soll. Wie bedeutsam und belastbar es wirklich ist, bleibt fraglich.
dpa |
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Trump feiert die Einigung als historisch - aber wie tragfähig ist sie wirklich?
Trump feiert die Einigung als historisch - aber wie tragfähig ist sie wirklich? © Michael Kappeler/dpa
Washington

Das jüngst in Ägypten unterzeichnete Dokument zur Festigung der Waffenruhe zwischen Israel und der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas enthalte "eine ganze Reihe von Regeln und Bestimmungen" und sei "sehr umfassend" - so stellt es jedenfalls US-Präsident Donald Trump dar. Sein 20-Punkte-Plan für "Frieden in Nahost" bildet das Fundament jener Erklärung, die am Montag von den Vermittlerstaaten USA, Katar, Ägypten und der Türkei feierlich in Scharm el Scheich unterzeichnet wurde.

Allerdings enthält die "Trump-Erklärung für dauerhaften Frieden und Wohlstand" vor allem unverbindliche Absichtserklärungen, aber keine konkreten Schritte oder gar direkten Konsequenzen bei Verstößen gegen den Geist des Abkommens. "Das wahrhaft historische Bekenntnis aller Parteien zum Trump-Friedensabkommen" und zu dessen Umsetzung - es weist Lücken auf, die noch für Probleme sorgen könnten.

Hamas und Israel haben nicht unterschrieben

In dem Dokument heißt es unter anderem: "Gemeinsam werden wir diese Vereinbarung so umsetzen, dass Frieden, Sicherheit, Stabilität und Chancen für alle Völker der Region, einschließlich der Palästinenser und Israelis, gewährleistet sind." Was genau daraus folgt und mithilfe welcher konkreten Maßnahmen das im Einzelnen gelingen soll, wird nicht detailliert erläutert.

Hinzu kommt: Die eigentlichen Konfliktparteien - Israel und die Hamas - haben weder die Erklärung unterschrieben noch an der feierlichen Unterzeichnungs-Zeremonie teilgenommen. Was genau "Toleranz, Würde und Chancengleichheit" für Israelis und Palästinenser bedeuten, wann genau "ihre grundlegenden Menschenrechte geschützt sind, ihre Sicherheit gewährleistet ist und ihre Würde gewahrt bleibt" - davon dürften beide Seiten unterschiedliche Vorstellungen haben.

Gewaltverzicht gilt nur für Vermittlerstaaten

Das Papier enthält zudem eine Selbstverpflichtung zum Gewaltverzicht und zur Lösung von Konflikten "durch diplomatisches Engagement und Verhandlungen". Extremismus, Radikalisierung in all ihren Formen und Rassismus soll ebenfalls abgeschworen werden. Aber all das gilt streng genommen nur für die Unterzeichnerstaaten, nicht für Israel oder die Hamas, die sich zwei Jahre lang - und auch davor schon - bis aufs Blut bekämpft haben. Skeptiker könnten sich in ihren Zweifeln an der Tragfähigkeit der Waffenruhe und den Festlegungen in Trumps Friedensplan bestärkt sehen.

Dass sich die zutiefst verfeindeten Konfliktparteien nach langem Ringen auf eine Waffenruhe verständigt und Hamas-Geiseln gegen palästinensische Gefangene ausgetauscht haben, wird weithin als Meilenstein anerkannt. Bei der öffentlichkeitswirksam zelebrierten Erklärung von Scharm el Scheich wird sich noch zeigen müssen, wie bedeutsam und belastbar sie ist.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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