Fall Barschel: Journalist will Einsicht in BND-Akten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt die Klage eines Journalisten der "Bild"-Zeitung auf Einsicht von BND-Akten im Fall Uwe Barschel. Er beruft sich dabei auf das Bundesarchivgesetz.
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Haben Journalisten das Recht, in BND-Akten Einsicht zu bekommen? DAs soll jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klären. Ein Journalist der Bild-Zeitung klagt.

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt die Klage eines Journalisten der "Bild"-Zeitung auf Einsicht von BND-Akten im Fall Uwe Barschel. Er beruft sich dabei nach Angaben des Anwalts Christoph Partsch auf das Bundesarchivgesetz.

Außerdem beruft sich der Kläger auf den Artikel 5 des Grundgesetzes zur Forschungs-, Informations- und Pressefreiheit. Der Bundesnachrichtendienst hatte die Akteneinsicht und die Herausgabe von Kopien verweigert. Mit einer Entscheidung wird noch heute gerechnet.

Uwe Barschel, Ex-Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, war 1987 tot in der Badewanne eines Genfer Hotels gefunden worden.

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