"Fahrlässige Tötung": Al-Bakr: Familie kündigt Strafanzeige an

Die Familie des toten Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr will nach Medienberichten gegen Beamte der sächsischen Justiz Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung erstatten.  
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Der syrische Terrorverdächtige Dschaber Al-Bakr hatte sich in seiner Gefängniszelle in der JVA Leipzig erhängt.
dpa/AZ Der syrische Terrorverdächtige Dschaber Al-Bakr hatte sich in seiner Gefängniszelle in der JVA Leipzig erhängt.

Die Familie des toten Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr will nach Medienberichten gegen Beamte der sächsischen Justiz Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung erstatten.

Leipzig - Dies habe der deutsche Anwalt der Familie am Freitag bestätigt, berichteten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR. Der mutmaßliche Terrorist hatte sich in der vergangenen Woche in seiner Zelle in der Untersuchungshaft in Leipzig erhängt. Hinterher hatte es Kritik an den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Leipzig gegeben.

Man müsse prüfen, ob die Behörden fahrlässig handelten, als sie Al-Bakr in einem gewöhnlichen Haftraum allein ließen und nur alle 30 Minuten nachsahen, obwohl der Inhaftierte bereits die Lampe in seinem Haftraum zerstört und an den Steckdosen manipuliert hatte, sagte der Leipziger Anwalt der Familie, Alexander Hübner, der Zeitung und den beiden Sendern.

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