Ex-Verkehrsminister Scheuer: Diese Anklage sagt etwas über das Justizsystem aus

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer. Das ist natürlich legitim, findet Landtagskorrespondent Ralf Müller. Doch der Zeitpunkt wirft Fragen auf und offenbart eklatante Defizite.
von  Ralf Müller
Andreas Scheuer, CSU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Bundesverkehrsminister.
Andreas Scheuer, CSU-Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Bundesverkehrsminister. © picture alliance/dpa

Die Strafe sollte „auf dem Fuße“ folgen. Das hat sich sowohl beim Menschen wie beim Tier als effektiv erwiesen. Im Fall von Andreas Scheuer hat die Staatsanwaltschaft krass gegen diese Zielvorstellung verstoßen.

Etliche Jahre nach der Tat sind die Strafverfolger zu dem Schluss gekommen, dass Scheuer in einem Untersuchungsausschuss des Bundestags im Oktober 2020 zur Maut-Affäre die Unwahrheit gesagt haben soll.

Nicht nur sachliche Gründe?

Der Vorgang ist aus dem öffentlichen Gedächtnis schon weitgehend verschwunden. Warum die Justiz derart lange braucht, um die Wahrheit beziehungsweise Unwahrheit eines einzigen Satzes zu überprüfen, bleibt unerfindlich. Es besteht der Verdacht, dass nicht nur rein sachliche Gründe den Zeitpunkt der Anklageerhebung bestimmt haben.

Durchgehen lassen kann man das nicht

Um nicht missverstanden zu werden: Durchgehen lassen kann man das – zumal in einem so gewichtigen Fall – nicht. Aber man kann erwarten, dass die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft dort, wo es möglich ist, zeitnah arbeitet.

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