EU setzt Iran-Sanktionen wieder in Kraft

Im Atomstreit mit dem Iran stehen die Zeichen auf Konfrontation. Braucht es Sanktionen, um Teheran zu Zugeständnissen zu bewegen?
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Technik für Schiffe darf künftig nicht mehr in den Iran geliefert werden. (Archivbild)
Technik für Schiffe darf künftig nicht mehr in den Iran geliefert werden. (Archivbild) © Marcos Moreno/AP/dpa
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Brüssel

Die EU setzt nach den gescheiterten Rettungsversuchen für das Atomabkommen mit dem Iran ausgesetzte Sanktionen wieder in Kraft. Die Strafmaßnahmen umfassen Maßnahmen, die den Zugang iranischer Frachtflugzeuge zu EU-Flughäfen verhindern, sowie das Verbot der Wartung und Instandsetzung iranischer Frachtflugzeuge oder Schiffe, die bestimmte Materialien oder Waren transportieren, wie der Rat der Mitgliedstaaten nach einem entsprechenden Beschluss mitteilte.

Zudem werden etwa die Einfuhr, der Erwerb und der Transport von Rohöl, Ölprodukten und Erdgas verboten sowie der Handel mit bestimmten Software-Produkten, Energietechnik, Schiffsausrüstungen, Edelmetallen und Diamanten untersagt.

Gegen Personen, die mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung stehen, werden wieder Einreiseverbote und Vermögenssperren eingeführt. Ähnliches gilt für Unternehmen und Organisationen.

EU setzt Absprachen aus New York um

Mit der Wiedereinführung der Sanktionen reagiert die EU auf das Ablaufen der von Deutschland, Großbritannien und Frankreich ausgelösten Frist, um das internationale Atomabkommen mit dem Iran noch zu retten. Infolge waren am Wochenende UN-Sanktionsregeln wieder in Kraft getreten, die auch für die EU verbindlich sind.

Das Nuklearabkommen aus dem Jahr 2015 hatte eigentlich Beschränkungen des iranischen Atomprogramms vorgesehen, um den Bau einer Atombombe auszuschließen. Im Gegenzug wurden Sanktionserleichterungen ausverhandelt. Weil sich der Iran nicht an seine Verpflichtungen gehalten hat, werden nun international wieder Strafmaßnahmen in Kraft gesetzt.

Sie ergänzen die Sanktionen, die die EU wegen Verstößen gegen die Menschenrechte sowie die militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verhängt hat oder im Zuge der Atomsanktionserleichterungen nicht aufgehoben hatte. Zu ihnen gehört etwa auch ein Waffenembargo.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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