EU-Bericht: Italien blockiert Rücknahme von Asylbewerbern

Jahrelang streitet Deutschland mit Italien darüber, wer nach EU-Regeln für welche Schutzsuchenden zuständig ist. Die neuen EU-Asylregeln sollen den Streit beilegen. Klappt das?
dpa |
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Italien gehört zu den Ländern mit wichtigen EU-Außengrenzen, die ein Recht auf Unterstützung anderer Mitgliedsländer haben. Dafür sollen sie im Gegenzug aber auch Asylbewerber aus Ländern wie Deutschland zurücknehmen, für die sie eigentlich zuständig sind. (Illustration)
Italien gehört zu den Ländern mit wichtigen EU-Außengrenzen, die ein Recht auf Unterstützung anderer Mitgliedsländer haben. Dafür sollen sie im Gegenzug aber auch Asylbewerber aus Ländern wie Deutschland zurücknehmen, für die sie eigentlich zuständig sind. (Illustration) © Patrick Pleul/dpa
Brüssel

Italien blockiert einem EU-Bericht zufolge faktisch weiterhin die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus Deutschland und anderen Mitgliedsländern. In den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen EU-Asylsystems haben die italienischen Behörden zwölfmal abgelehnt, Schutzsuchende wieder aufzunehmen, für die sie zuständig wären, wie aus einer Analyse der EU-Kommission hervorgeht. 

In dem Bericht heißt es weiter, die italienischen Behörden stimmten sich auch nicht aktiv mit anderen Mitgliedstaaten über die praktischen und logistischen Schritte für Rücküberstellungen nach Italien ab. 

Die EU-Kommission teilte zu dem Bericht mit, Italien habe zwar große Anstrengungen bei der Umsetzung der neuen Asylregeln unternommen, es seien aber konkrete Schritte erforderlich, um sicherzustellen, dass die Rücküberstellungen tatsächlich stattfänden.

Wichtiger Teil der neuen EU-Asylregeln

Die Analyse betrachtet die ersten drei Wochen der Umsetzung der neuen Regeln, die am 12. Juni mit der EU-Asylreform (Geas) in Kraft getreten waren. Sie konzentriert sich lediglich auf Zypern, Spanien, Griechenland und Italien, da die vier Länder mit wichtigen EU-Außengrenzen ein Recht auf Unterstützung anderer Mitgliedsländer haben. 

Dafür sollen sie im Gegenzug aber auch Asylbewerber zurücknehmen, die regelwidrig zum Beispiel nach Deutschland weiter gezogen sind. Denn: Grundsätzlich ist das Mitgliedsland für Asylverfahren zuständig, in dem Schutzsuchende erstmalig in der EU ankommen. 

Jahrelang gab es daher Streit zwischen den Mitgliedsländern. Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die EU-Asylreform sollte einen Ausgleich schaffen und den Streit befrieden. 

Da die neuen Zuständigkeitsregeln seit weniger als einem Monat angewendet würden, müssten die Ergebnisse dieser ersten Bewertung als vorläufig betrachtet werden, teilt die EU-Kommission mit. Eine umfangreichere Analyse dazu, wie gut das neue EU-Asylsystem funktioniert, soll im Oktober folgen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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