Kommentar

Entscheid zum Soli: Großzügiger Freibrief

Der AZ-Korrespondent über die Entscheidung des Gerichts.
von  Ralf Müller
Wer über 63.000 Euro beziehungsweise als Ehepaar 125.000 Euro verdient, muss weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen - bislang.
Wer über 63.000 Euro beziehungsweise als Ehepaar 125.000 Euro verdient, muss weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen - bislang. © imago images / Christian Ohde

Man kann sich des Verdachts nicht erwehren, es mit einer "Es kann nicht sein, was nicht sein darf"-Entscheidung zu tun zu haben. Es standen Milliarden an Steuereinnahmen für den chronisch finanzhungrigen Staat im Feuer. Sicherlich darf der Handlungsspielraum des Gesetzgebers nicht über Gebühr von der Justiz eingeengt werden, doch der Freibrief des BFH scheint doch etwas zu großzügig ausgefallen zu sein. Es bleibt zum großen Teil den Rechenkünsten des Bundesfinanzministeriums überlassen, ob man einen Soli-Zweck findet.

Politisch ist das Ganze eine Kombination von gebrochenem Versprechen und Koalitionsgetrickse. Immerhin: Einen Soli bis zum Sankt-Nimmerleinstag will wohl auch der fiskusfreundliche BFH nicht hinnehmen, wie sich zwischen den Zeilen der Urteilsbegründung heraushören lässt. Etwa ab 2025 dürfte auch er beim Wiedervereinigungs-Soli nicht mehr mitmachen.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.