Enteignung von Hitlers Geburtshaus

Damit das Geburtshaus von Adolf Hitler nicht als Gedenkstätte genutzt werden kann, berät die österreichische Regierung über ein Gesetz zur Enteignung des Hauses.
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Seit 1972 ist das Haus an das österreichische Innenministerium vermietet - nun soll es abgerissen werden. Foto: Matthias Röder
dpa Seit 1972 ist das Haus an das österreichische Innenministerium vermietet - nun soll es abgerissen werden. Foto: Matthias Röder

Damit das Geburtshaus von Adolf Hitler nicht als Gedenkstätte genutzt werden kann, hat die österreichische Regierung das Haus enteignet.

Braunau - Das Geburtshaus von Adolf Hitler (1889-1945) im österreichischen Braunau wird enteignet. Das hat die rot-schwarze Koalition in Wien beschlossen.

Der Staat hatte sich mit der Besitzerin nicht auf eine Nutzung des seit Jahren leerstehenden Gebäudes einigen können. Die Frau soll nun entschädigt werden.

Österreichs Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erklärte, er könne sich weiterhin einen Abriss als beste Lösung vorstellen. Es soll verhindert werden, dass das Haus zu einer Pilger- oder Gedenkstätte für Menschen mit nationalsozialistischem Gedankengut wird. Der Nationalrat will die Enteignung im September auch formal absegnen.

Eine Kommission will dann auch Vorschläge zur Zukunft des Hauses vorlegen. Hitler war in Braunau am 20. April 1889 geboren worden. 1892 zog die Familie nach Passau. Seit 1972 hatte die Republik das Haus gemietet und dort unter anderem eine Behindertenwerkstatt untergebracht.

 

 

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