Die Rentenreform in Euro und Cent

Genug Jahre oder eben nicht, arbeitslos oder bis zum Schluss dabei: Fünf Beispielfälle
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Genug Jahre oder eben nicht, arbeitslos oder bis zum Schluss dabei: Fünf Beispielfälle

Berlin - Kurz luftholen und durchatmen, jetzt wird’s ein bisschen kompliziert: Die AZ hat Beispielfälle durchgerechnet, die zeigen, wie sich die Rente mit 63 auswirkt. Ausgangspunkt sind vier Bürger, alle gleich alt, alle mit dem gleichen Lohn. Dabei wird deutlich, was es für finanzielle Unterschiede macht, wenn jemand seine 45 Jahre vollkriegt oder eben nicht, wenn jemand bis zum Renteneintritt arbeitet oder vorher arbeitslos wird.

FALL A: Volle Rente mit 63 – er hat 45 Jahre zusammen.

Arbeitnehmer A ist im April 1953 geboren. Er feiert also 2016 seinen 63. Geburtstag. Weil er schon mit 18 das Arbeiten angefangen hat, hat er dann 45 Beitragsjahre voll, die für eine abschlagsfreie frühere Rente nötig sind. Für seinen Jahrgang ist die vorzeitige Rente mit 63 Jahren und zwei Monaten möglich, in seinem Fall also ab 1. Juli 2016. Wenn er immer exakt durchschnittlich verdient und 45 Jahre eingezahlt hat, bekommt er die so genannte Eckrente: Aktuell beträgt sie 1266,30 Euro im Monat. Das ist deutlich mehr als die tatsächlich im Schnitt ausgezahlte Rente. Das liegt daran, dass die meisten weniger als 45 Jahre eingezahlt haben. Aber wer so lange durchgehalten hat – und nur für diese Gruppe gilt ja die frühere Rente –, der kommt mit einem Durchschnittsgehalt auf jene 1266,30 Euro.

FALL B: Gleich alt, aber er schafft keine 45 Jahre – volle Rente erst mit 65 und sieben Monaten.

Nehmen wir seinen Kollegen B, ebenfalls im April 1953 geboren, ebenfalls genau Durchschnittsverdiener. Er hat die 45 Jahre noch nicht voll. Also darf er ohne Abschläge erst mit 65 Jahren und sieben Monaten in Rente gehen (die Marke für den Jahrgang 1953), also zum 1. Dezember 2018. Sein langjährig versicherter Kollege A hat zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Jahre und fünf Monate Rente bezogen: 1266,30 Euro mal 29 Monate, also 36 722,20 Euro.

Wenn sie schließlich beide im Ruhestand sind, ist das Niveau in etwa gleich, weil sie dann beide eine Rente auf Basis von 45 Jahren Durchschnittsverdienst beziehen (wenn man zu Vergleichszwecken annimmt, dass B mit Renteneintritt 2018 ebenfalls auf diese Einzahlzeit kommt).

Anders wäre es, wenn Kollege A freiwillig zwei Jahre drangehängt hätte: Dann hätte er nochmal zwei Jahre Beiträge gezahlt (also 47 Jahre insgesamt) und käme damit auf 56 Euro zusätzliche Rente im Monat, also 1322,30 Euro. Das rentiert sich im Vergleich zu den 36 722 Euro Frührente nur, wenn er deutlich über 110 Jahre alt wird.

Fazit: B hat im Alter keine Nachteile im Vergleich zu A, aber er muss noch zwei Jahre und fünf Monate arbeiten, während A schon seinen Ruhestand genießt.

FALL C: Er wird mit 61 arbeitslos – und hat hohe Abschläge wegen der vorzeitigen Rente.

Nun Kollege C (gleiches Alter, gleicher Verdienst). Er hat 43 Beitragsjahre. Er wird im Juli 2014 entlassen. Er bezieht dann zwei Jahre Arbeitslosengeld I. In dieser Phase zahlt der Staat zwar für ihn Rentenbeiträge (auf Basis von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts) – aber: Diese Zeit zählt für die 45 Jahre nicht mit. Das gilt für alle Phasen der Arbeitslosigkeit in den 24 Monaten vor Renteneintritt („rollierender Stichtag“).

Er kann zwar auch mit 63 in Rente gehen (was er wohl tun wird, wenn er nicht in Hartz IV abrutschen will), aber anders als A muss er dann lebenslange Abschläge bei der Rente hinnehmen. Eigentlich würde er 1255 Euro Rente bekommen (43 durchschnittliche Beitragsjahre plus zwei Jahre 80 Prozent davon). Aber: Er geht 31 Monate vor der für seinen Jahrgang geltenden regulären Altersgrenze in Rente. Dafür werden C pro Monat 0,3 Prozent abgezogen, also 9,3 Prozent oder 116,70 Euro. Er kriegt nur 1138,30 Euro Rente.

Fazit: C bekommt 128 Euro weniger Rente als A.

FALL D: Sein Betrieb geht pleite – er hat weniger Einbußen.

Sein Nachbar D (gleiches Alter, gleicher Verdienst) kommt auf 43 Beitragsjahre. Auch er wird im Sommer 2014 arbeitslos – aber nicht nur er allein wie C, sondern sein ganzer Betrieb ist pleite. Bei ihm dürfen die zwei Jahre Arbeitslosengeld I für die 45 Jahre mitgezählt werden: macht 1255 Euro Rente ab Juli 2016, mit leichten Einbußen, weil am Ende die Beiträge nur noch auf Basis von Arbeitslosengeld I flossen, aber ohne Abschläge.

Fazit: D bekommt elf Euro weniger Rente als A.

FALL E: Die Jüngeren.

Schließlich Kollege E, er ist zehn Jahre jünger. Sein Jahrgang 1963 profitiert kaum vom neuen Rentenpaket, denn das Zugangsalter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren steigt schrittweise (siehe Tabelle). Er darf erst mit 64 Jahren und zehn Monaten aufhören zu arbeiten. Da spart er sich gerade mal zwei Monate Arbeit: Denn bisher schon sah die Rechtslage vor, dass solche langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) mit 65 gehen dürfen; genau das gilt dann auch wieder für alle ab Jahrgang 1964. Das neue Paket können ausschließlich die Jahrgänge 1949 bis 1963 in Anspruch nehmen, die danach nicht und die davor nicht.

 

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