Datenschutzbericht: Verbotene DNA-Tests und Diffamierung

Bayerns oberster Datenschützer beklagt viele Verstöße: Zeugen, die unter Hypnose gestellt werden, Mitarbeiter, die eine Urinprobe abgeben müssen, Polizeibeamten, die einfach Adressen herausgeben.
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Verstöße gegen das Datenschutzgesetz gibt es zuhauf
dpa Verstöße gegen das Datenschutzgesetz gibt es zuhauf

MÜNCHEN - Bayerns oberster Datenschützer beklagt viele Verstöße: Zeugen, die unter Hypnose gestellt werden, Mitarbeiter, die eine Urinprobe abgeben müssen, Polizeibeamten, die einfach Adressen herausgeben.

Mit einer ungewöhnlichen Methode wollte ein Finanzamt in Bayern einem Mitarbeiter auf die Spur kommen, der obszöne Briefe an seine Kolleginnen und Kollegen schrieb. Weil die Polizei den Täter nicht herausfand, nahm die Finanzamtsleitung die Ermittlungen selbst in die Hand: Ein DNA-Reihentest aller Mitarbeitern sollte den Briefeschreiber outen. Ein gravierender Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. „DNA-Untersuchungen dürfen nur auf richterliche Anordnungen durchgeführt werden“, erklärt Bayerns oberster Datenschützer Thomas Petri. Am Dienstag legte er seinen Jahresbericht 2009/2010 vor – mit teils gravierenden Verstößen.

Ein Staatsunternehmen hatte von sämtlichen neu einzustellenden Mitarbeitern einen Urintest für ein Drogen-screening verlangt. Das aber sei laut Petri nur zulässig, wenn der Mitarbeiter durch „ein abhängigkeitsbedingtes Fehlverhalten sich selbst, Leben und Gesundheit Dritter oder bedeutende Sachwerte gefährden könnte“.

Auch die Polizei geriet ins Fadenkreuz des Datenschützers. Sie ließ zwei Zeugen hypnotisieren, damit sie sich an Auto-Kennzeichen erinnern können. Petri: „Das ist eine verbotene Vernehmungsmethode. Sie ist verfassungs- und datenschutzwidrig.“

Wenn sie es nicht sein sollten, sind Behörden offensichtlich besonders auskunftsfreudig: Das bekam ein Zwölfjähriger zu spüren, der sich über freilaufende Hunde beschwerte, die ihn bedrängt hatten. Das Frauchen wurde ermahnt und bekam auch gleich den Informanten und seine Adresse verraten. Dem stattete die Hundehalterin einen ungebetenen Besuch ab und schrie ihn zusammen.

Keineswegs anonym geht’s im Internet zu. In einem Portal lästerten Mitarbeiter von Jobcentern. Die Gruppe nannte sich: „Ich fürchte keine Hölle: Ich bin Arge-Mitarbeiter.“ Sie machten sich vor allem über die Namen von Kindern von Hartz-IV-Empfängern lustig. Petri: „Da hört der Spaß auf, wenn die Kinder identifizierbar werden.“

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