Darf der Staat das?
Geld oder Gerechtigkeit? Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach? Darum - vereinfacht ausgedrückt – geht es um den durch den Fall Hoeneß ausgelösten Streit um die Steuer-Selbstanzeige. Es geht im Kern darum, ob man einerseits das angebotene Geld des Steuersünders nimmt und ihm dafür andererseits Straffreiheit garantiert.
Im ursprünglich gemeinten Idealfall haben beide Seiten etwas davon: Der Staat kommt an Geld, auf das er sonst keinen Zugriff gehabt hätte. Und der Steuersünder kann - etwas ärmer - wieder in Ruhe schlafen.
Auf der Strecke bleibt dabei die Gerechtigkeit. Was bedenklich ist, weil es sich eben nicht um „Spielgeld“ handelt und viele Steuervergehen keine Sünden mehr sind, sondern Straftaten. Kann der Staat, darf der Staat dann wirklich auf eine Bestrafung verzichten?
Für besonders moralische Menschen ist diese Frage sehr einfach zu beantworten: Das darf der Staat sicherlich nicht. Etwas pragmatischere Naturen könnten versuchen abzuwägen: Auf 300 Milliarden Euro wurde das heimliche, unversteuerte Vermögen der Deutschen geschätzt. Genau so viel Geld hat der gesamte Staat heuer im Bundeshaushalt für Schulen, Verteidigung, Renten und mehr zur Verfügung.
Angesichts dieser Relationen erscheint es sinnvoll, dass die Politik ausnahmsweise mal die Kleinen laufen lässt und die Großen dran kriegt. Also keine Straffreiheit mehr für zu definierende schwere Fälle – das wäre gerecht und brächte Geld.