Corona-Kontaktregeln: Unverheiratete Paare können aufatmen

Die Anfang März beschlossenen Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern werden zu weiten Teilen verlängert. Für Paare bleibt es dabei weiterhin bei einer Erleichterung.
von  Lukas Schauer
Paare gelten seit dem 8. März wieder als ein Haushalt - auch, wenn sie nicht zusammenwohnen. (Symbolbild)
Paare gelten seit dem 8. März wieder als ein Haushalt - auch, wenn sie nicht zusammenwohnen. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa

München/Berlin - Anfang März war Schluss mit einer lebensfremden und etwas sinnlosen Kontaktregel für Paare: Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 3. März ist es endlich zu einer Erleichterung für unverheiratete Paare gekommen.

Seit 8. März darf sich ein Haushalt wieder mit einem weiteren treffen, wenn die Personenzahl von fünf nicht überschritten wird. In Regionen mit einer Inzidenz unter 35 sind sogar Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren möglich – die maximale Personenzahl beträgt dann zehn (Kinder bis 14 werden jeweils nicht mitgezählt). Bisher durfte sich ein Haushalt nur mit einer Person eines anderen Haushalts treffen.

Diese Regeln wurden in weiten Zügen so auch im neuen Bund-Länder Beschluss vom 22. März übernommen. Ausnahmen gelten jedoch über Ostern.

Corona-Regeln: Paare gelten immer als ein Haushalt

Was zudem neu ist: Paare gelten in der Beschlussfassung vom 3. März immer als ein Haushalt – auch wenn sie nicht verheiratet sind und/oder zusammen wohnen. Heißt also: Unverheiratete müssen sich nicht wie bisher trennen, wenn sie etwa die (Schwieger-)eltern besuchen wollten (weil dann drei Haushalte zusammen gekommen wären).

Jetzt ist diese lebensfremde Regel abgeschafft, Paare können immer zu einem anderen Haushalt kommen. Treffen zwischen zwei Paaren sind damit also auch wieder möglich.

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