Carles Puigdemont kommt unter Auflagen frei - Oberlandesgericht Schleswig

Das OLG in Schleswig hat einen eingeschränkten Auslieferungshaftbefehl gegen Carles Puigdemont erlassen. Allerdings kommt der katalanische Separatistenführer unter Auflagen frei.
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Carles Puigdemont (hier im Dezember 2017 in Brüssel) darf sich über eine Freiheit unter Auflagen freien.
dpa Carles Puigdemont (hier im Dezember 2017 in Brüssel) darf sich über eine Freiheit unter Auflagen freien.

Schleswig - Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hat zwar einen Auslieferungshaftbefehl erlassen, den Vollzug aber unter Auflagen ausgesetzt. Der Auslieferungshaftbefehl bezieht sich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht den der Rebellion (lesen Sie hier: Puigdemont ausliefern? - Fragen und Antworten).

"Der 1. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute auf Antrag des Generalstaatsanwalts gegen Carles Puigdemont Auslieferungshaft und gleichzeitig Haftverschonung unter Auflagen angeordnet", teilte das Oberlandesgericht am Donnerstag mit. Der Senat sei der Auffassung, "dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der „Rebellion“ die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist". Etwas anderes gelte für den Vorwurf der "Korruption" in Form der Untreue. Insoweit erweise sich die Auslieferung nicht als von vornherein unzulässig, begründete das OLG seine Entscheidung.

Carles Puigdemont: Auflagen für die Haftverschonung 

Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich. Zu den Auflagen der Haftverschonung gehört unter anderem die Zahlung einer Sicherheit in Höhe von 75.000 Euro.

Der ehemalige Regionalpräsident von Katalonien sitzt im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam, nachdem er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage ist ein Europäischer Haftbefehl.

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