Bundesverfassungsgericht: Regierung durfte Aufnahmen von Afghanen nicht pauschal stoppen

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Das Gericht hat sich mit Visabegehren im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm "Menschenrechtsliste" beschäftigt. (Archivbild)
Das Gericht hat sich mit Visabegehren im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm "Menschenrechtsliste" beschäftigt. (Archivbild) © Uli Deck/dpa
Karlsruhe

Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

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2 Kommentare
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  • Lackl am 26.07.2026 00:45 Uhr / Bewertung:

    Ja mei, dann muss man halt jeden Afghanen eineneinzelenen Bescheid in die Hand drücken, dass man die hier weder braucht noch will.
    Es ist überhaupt nichts bekannt, dass es dort zu größeren Repressalien gekommen ist.
    Zudem hat er größte Teil der Bevölkerung dort, ohne die geringste Gegenwehr tür und Tor geöffnet.
    was wollen die also, ausser sich hier alimentieren zu lassen?
    Bekommen wie bestellt!

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  • Der wahre tscharlie am 24.07.2026 20:12 Uhr / Bewertung:

    Ein gutes Urteil für die Aufnahmeprogramme.
    Wird aber Dobrinth wenig interessieren.

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