Bundesverfassungsgericht: Regierung durfte Aufnahmen von Afghanen nicht pauschal stoppen

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Das Gericht hat sich mit Visabegehren im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm "Menschenrechtsliste" beschäftigt. (Archivbild)
Das Gericht hat sich mit Visabegehren im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm "Menschenrechtsliste" beschäftigt. (Archivbild) © Uli Deck/dpa
Karlsruhe

Deutschland durfte die Aufnahmeprogramme für Afghanen laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal einstellen. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

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