BSG urteilt zu Hartz-IV-Anspruch von EU-Arbeitssuchenden

Die Landessozialgerichte sind sich uneins: Haben EU-Bürger Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie in Deutschland auf Jobsuche sind? Dazu will das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eine Entscheidung fällen.
dpa |
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Kassel - Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern und Arbeit suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen. So befand das Landessozialgericht Celle, der Gesetzgeber habe EU-Bürger bewusst ausgeschlossen, um Sozialtourismus zu verhindern. Das Landessozialgericht in Essen dagegen entschied, dass dieser Ausschluss nicht mehr gelte. Die Frage betrifft nach Angaben des Essener Gerichts bundesweit etwa 130 000 Menschen.

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