Betreuungsgeld: Bundesweit mehr als 154.000 Anträge

Sechs Monate nach der Einführung des Betreuungsgeldes liegen bundesweit mehr als 154.000 Anträge auf die Familienleistung vor.
dpa |
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Berlin - Mehr als 154.000 Familien bundesweit haben seit der Einführung des Beteuungsgeldes bereits die Familienleistung beantragt. Dies ergab eine Umfrage der "Passauer Neuen Presse" bei den zuständigen Ministerien und Behörden der 16 Bundesländer.

Konkrete Angaben zur Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten machen die meisten Länder laut Zeitung nicht.

Spitzenreiter bleibt der Umfrage zufolge Nordrhein-Westfalen mit 38 327 Anträgen bis Ende Januar. Dahinter folgt Bayern mit rund 35 000 Anträgen im gleichen Zeitraum. In Baden-Württemberg waren bis dahin 33 447 Anträge eingegangen. Im Osten ist die Zahl deutlich geringer, Spitzenreiter ist hier Sachsen mit 3824 Anträgen.

Das Betreuungsgeld wurde - vor allem auf Betreiben der CSU - für Eltern eingeführt, die ihre Kleinkinder überwiegend daheim betreuen und keine staatliche Einrichtung nutzen. Es beträgt zunächst pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 gibt es dann 150 Euro. Das Geld wird nur für Kinder bezahlt, die seit dem 1. August 2012 geboren wurden.

Die Leistung schließt an das einkommensabhängige Elterngeld an, das in den ersten bis zu 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt wird. Grundsätzlich kann es ab dem 15. und bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht.

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