Besitz von Kinderpornografie: Sebastian Edathy muss vor Gericht
Das Landgericht Verden lässt eine Anklage gegen Sebastian Edathy zu. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete muss sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten.
Verden - Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.
Edathy habe sich zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 in sieben Fällen mit Hilfe seines Dienst-Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es folgte damit der Argumentation der Staatsanwaltschaft Hannover. Die zuständige Strafkammer hatten den Beschluss nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Freitag getroffen und daraufhin Edathy übermittelt.
In der Entscheidung hieß es zudem weiter: "Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass der Angeklagte hinsichtlich der in seinen Büroräumen in Rehburg-Loccum aufgefundenen CD "Movie" und des Bildbandes "Boys in ihrer Freizeit" den Straftatbestand des Besitzes jugendpornografischer Schriften verwirklicht hat."
Der 45-jährige Edathy hatte im Zuge der Ermittlungen zwar den Besitz von Nacktbildern zugegeben, aber immer betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden.
Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Allerdings wies das Gericht in seiner Mitteilung bereits darauf hin, dass ein Strafmaß "eher im unteren Bereich" zu erwarten sei, weil es sich "um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen" handele.
Von Edathys Anwalt Christian Noll war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Er sei in Gerichtsverhandlungen und könne sich deshalb am Dienstag nicht äußern, sagte eine Mitarbeiterin auf Anfrage.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathys Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, er soll im Ausland sein.
Ins Visier der Behörden war Edathy geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Sein Fall schlug politisch große Wellen. Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) war zurückgetreten, weil er in seinem vorherigen Amt als Innenminister die dienstlich erlangte Information über die Ermittlungen an SPD-Chef Sigmar Gabriel weitergegeben hatte. Er hatte in den damals laufenden schwarz-roten Koalitionsverhandlungen einer möglichen Amtsvergabe an Edathy vorbeugen wollen, um eine spätere Affäre von vornherein zu vermeiden.