Berlin, nicht Brüssel

Der Vize-Chefredakteur der Abendzeitung, Georg Thanscheidt, über Sozialleistungen für Zuwanderer. 
Georg Thanscheidt |
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Der Vize-Chefredakteur der Abendzeitung, Georg Thanscheidt, über Sozialleistungen für Zuwanderer.

 

München -Die Sache ist kompliziert, aber nicht hoffnungslos. Ein Anlass, den Untergang des begüterten Abendlandes an die Wand zu malen, ist sie nicht. Die Rede ist von der derzeit in Deutschland stattfindenden Zuwanderungsdebatte und den letzten Anlass der Aufregung: Angeblich steht die EU auf dem Standpunkt, dass auch arbeitslose EU-Bürger in Deutschland Sozialleistungen beziehen dürfen.

Was daran neu ist? Gar nichts – das wurde so vor 60 Jahren vom Europarat beschlossen. Deutschland hat das „Fürsorgeabkommen“ 1956 unterzeichnet. Die meisten EU-Bürger, die sich rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten, haben das gleiche Anrecht auf Sozialleistungen wie Inländer. Bei Arbeitslosen kann oft auch – und das wird in der Debatte kaum bedacht – das Aufenthaltsrecht entscheidend sein. Es kann von Deutschland gewährt werden, muss aber nicht.

Der Klägerin vor dem EuGH – einer Rumänin aus Leipzig – wurde es gewährt. Dann muss auch ihr Anspruch auf Hartz IV geprüft werden – und zwar im Einzelfall, wie die EU jetzt betont. Vor der Gewährung des Aufenthaltsrechts kann ein Arbeitsloser laut EU durchaus abgeschoben werden, mit Aufenthaltsgenehmigung sogar dann, wenn er im Einzelfall eine „Belastung für das nationale Sozialsystem“ ist.

So sind die EU-Regeln – der Schwarze Peter gehört also nicht nach Brüssel, sondern nach Berlin. Dort waren in den letzten Jahren übrigens ein CSU-Innenminister und eine CDU-Sozialministerin für die Themen Aufenthalt und Arbeit zuständig.

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