Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Krasse Abfuhr
Die bayerische Staatsregierung testet offenbar gerne aus, wie weit man in der Einschränkung der individuellen Grundrechte zugunsten von Befugnissen der Sicherheitsbehörden gehen kann.
Einige Male ist das schon schief gegangen. Der Katalog der Grundrechte, gegen welche das Bayerische Verfassungsschutzgesetz von 2016 nach dem Urteil verstößt, ist beeindruckend.
Abfuhr hat sich der Freistaat in Karlsruhe schon lange nicht mehr geholt
Ein schludriges Gesetz? Verstöße gegen das Gebot der Normenklarheit? Fehlende Regelungen? Eine solche Abfuhr hat sich der Freistaat in Karlsruhe schon lange nicht mehr geholt. Sie verwundert, weil bayerische Juristen besonders gut ausgebildet sein und die Besten von ihnen im Dienste der Staatsregierung stehen sollen.
Es besteht daher der begründete Verdacht, dass das Gesetzeswerk austesten sollte, was noch geht. Die Antwort: Weniger, als man offenbar geglaubt hat.
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