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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Krasse Abfuhr

Der AZ-Landtagskorrespondent Ralf Müller über das Urteil der Karlsruher Richter.
Ralf Müller |
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Die bayerische Staatsregierung testet offenbar gerne aus, wie weit man in der Einschränkung der individuellen Grundrechte zugunsten von Befugnissen der Sicherheitsbehörden gehen kann.

Einige Male ist das schon schief gegangen. Der Katalog der Grundrechte, gegen welche das Bayerische Verfassungsschutzgesetz von 2016 nach dem Urteil verstößt, ist beeindruckend.

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Abfuhr hat sich der Freistaat in Karlsruhe schon lange nicht mehr geholt

Ein schludriges Gesetz? Verstöße gegen das Gebot der Normenklarheit? Fehlende Regelungen? Eine solche Abfuhr hat sich der Freistaat in Karlsruhe schon lange nicht mehr geholt. Sie verwundert, weil bayerische Juristen besonders gut ausgebildet sein und die Besten von ihnen im Dienste der Staatsregierung stehen sollen.

Es besteht daher der begründete Verdacht, dass das Gesetzeswerk austesten sollte, was noch geht. Die Antwort: Weniger, als man offenbar geglaubt hat.

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2 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 27.04.2022 16:37 Uhr / Bewertung:

    Super Kommentar, der es auf den Punkt bringt.
    Alleine der erste Satz trifft es schon. Die bayr. Staatsregierung ist doch nicht "dumm". Gerade im Bereich des Verfassungsschutzes probiert sie es immer wieder aus, wie weit sie gehen kann und gibts da eventuell Widerstand aus der Bevölkerung.
    Und wenn, sagt sich vermutlich die Staatsregierung, sollen sie ruhig klagen. Bis ein Urteil kommt, vergehen eh ein paar Jahre.

    Man denke nur an die Anfangszeit der Pandemie, als die Polizei still und heimlich die Zettel mit den aufgeschriebenen Kontaktdaten einsammelte und sie durch die Computer laufen ließ.
    Dank der Presse wurde das Gebahren bekannt.

  • Wolff am 27.04.2022 14:14 Uhr / Bewertung:

    Es zeigt sich vor allen Dingen eines: freie Fahrt für Verbrecher (die in ihrem Tun nicht durch solche Formalitäten gebremst werden)

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