Bätzing zu Kardinal-Woelki-Krise: "Jetzt bleibt uns nur abzuwarten"

Die Krise um den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki belastet die ganze katholische Kirche in Deutschland.
Der Erzbischof hatte ein Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen Priester in Auftrag gegeben, hält es aber unter Verschluss. Dafür führt er rechtliche Gründe an. Stattdessen beantragte er ein neues, das am 18. März vorgestellt werden soll. Dennoch scheint Woelki in der seit Dienstag tagenden Deutschen Bischofskonferenz nichts zu befürchten zu haben.
Bätzing: "Jetzt bleibt uns nichts anderes, als zu warten, bis der 18. März kommt"
Für eine Maßregelung des Kölner Kardinals habe die Deutsche Bischofskonferenz keine Kompetenzen. "Wir haben keine Hoheit, über den Kardinal hinweg oder ohne ihn oder an ihm vorbei in dieser Frage auch nur ein Stück weiterzukommen", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz,
Georg Bätzing, zum Auftakt der dreitägigen Frühjahrsvollversammlung. Woelki wisse, dass Bätzing der Meinung sei, dass man das Gutachten hätte veröffentlichen und die juristische Debatte darüber öffentlich führen können, sagte er am Mittwoch im ZDF-"Morgenmagazin". Woelki habe sich jedoch anders entschieden. "Jetzt bleibt uns nichts anderes, als zu warten, bis der 18. März kommt."
Der Limburger Bischof bezeichnete weiterhin die schleppende Missbrauchsaufklärung im Kölner Erzbistum generell als "Desaster". Das Krisenmanagement sei schlecht gewesen. "Und es ist weiterhin schlecht", sagte Bätzing dem ZDF. Er selbst glaube Woelki, dass er Aufklärung wolle, "aber er will sie gerichtssicher, dass heißt er will sie gerecht", so Bätzing weiter.
Der Kardinal stehe dann aber auch in der Verantwortung. Woelki habe sich entschieden, auf das zweite Gutachten zu warten, aber deutlich gemacht: "Dann wird Tacheles geredet. Da wird niemand geschont." In anderen Bistümern, wie München, Aachen, Limburg und Berlin sei transparente Aufklärung gelungen, sagte Bischof Bätzing außerdem. Woelki verspreche dies auch für die Vorlage des zweiten Gutachtens.