Auswärtiges Amt fordert Deutsche zum Verlassen Irans auf

Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der Zuspitzung des Atomstreits vor Reisen in den Iran. Deutsche Staatsangehörige, die sich dort aufhalten, sollen das Land verlassen.
dpa |
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Die deutsche Botschaft in Teheran könne derzeit nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten, teilte das Auswärtige Amt mit. (Archivbild)
Die deutsche Botschaft in Teheran könne derzeit nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten, teilte das Auswärtige Amt mit. (Archivbild) © Michael Gruber/AP/dpa
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Berlin

Das Auswärtige Amt hat erneut vor Reisen in den Iran gewarnt. Zugleich forderte das Ministerium deutsche Staatsangehörige abermals auf, das Land zu verlassen. 

Hintergrund ist die Zuspitzung des Atomstreits mit dem Iran und die Entscheidung Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens, wegen wiederholter iranischer Verstöße gegen das Atomabkommen den sogenannten Snapback-Mechanismus auszulösen. Die deutsche Botschaft in Teheran könne derzeit nur eingeschränkt konsularische Hilfe leisten, teilte das Ministerium mit.

Iran habe bereits mit Konsequenzen gedroht

Da iranische Regierungsvertreter in der Vergangenheit für diesen Fall mit Konsequenzen gedroht hätten, könne nicht ausgeschlossen werden, dass deutsche Interessen und Staatsangehörige im Iran von Gegenmaßnahmen betroffen sein werden, so das Auswärtige Amt.

Der Snapback-Mechanismus dient dazu, den Iran bei Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen des Wiener Atomdeals von 2015 wieder mit Sanktionen belegen zu können. Nachdem das Abkommen faktisch nicht mehr umgesetzt wird, hat Teheran diese Maßnahme als illegitim kritisiert.

Risiko willkürlicher Festnahmen

Bereits in der Vergangenheit hatte das Auswärtige Amt wiederholt vor Reisen in den Iran gewarnt. Grund dafür seien anhaltend hohe Risiken willkürlicher Festnahmen und Verurteilungen, etwa unter konstruierten Spionagevorwürfen.

Es habe in jüngster Vergangenheit eine Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger gegeben. Besonders gefährdet seien Doppelstaatler, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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