Atomstreit: Sanktionsschritt gegen Iran soll bevorstehen

Die Uhr tickt für den Iran. Nun steht die Wiedereinführung von UN-Sanktionen im Raum - es sei denn, Teheran lenkt in letzter Minute ein.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Zeichen stehen auf diplomatische Eskalation. (Archivbild)
Die Zeichen stehen auf diplomatische Eskalation. (Archivbild) © Richard Drew/AP/dpa
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

New York

Deutschland, Frankreich und Großbritannien könnten bereits an diesem Donnerstag den Mechanismus zur Wiedereinführung von Atomsanktionen gegen den Iran auslösen. Dieser Prozess soll im UN-Sicherheitsrat in New York in Gang gesetzt werden, sollte der Iran nicht in letzter Minute einlenken, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Hintergrund sind demnach mangelnde Fortschritte in den Atomgesprächen mit Teheran.

Mit diesem sogenannten Snapback-Mechanismus können alte UN-Sanktionen wie das allgemeine Waffenembargo sowie zahlreiche Strafmaßnahmen gegen iranische Personen und Organisationen wieder in Kraft gesetzt werden.

Die drei europäischen Staaten - auch bekannt als E3 - hatten mit einem solchen Schritt gedroht, falls die Islamische Republik nicht bis Ende August zu einer diplomatischen Lösung des Streits um das iranische Atomprogramm bereit ist. Westliche Staaten sind besorgt, dass der Iran nach Nuklearwaffen strebt. Teheran weist diesen Vorwurf zurück.

Kein Durchbruch bei Gesprächen in Genf

Die jüngste Gesprächsrunde in Genf zwischen hochrangigen Diplomaten der E3 und dem Iran brachte am Dienstag keinen Durchbruch, wie es aus diplomatischen Kreisen hieß. 

Der Iran hatte 2015 im Rahmen eines Atomabkommens gegenüber den E3, den Vereinigten Staaten, Russland und China zugesagt, sein Atomprogramm stark zu beschränken. Im Gegenzug wurden Sanktionserleichterungen ausverhandelt. Nach dem Ausstieg der USA aus dem Pakt im Jahr 2018 hält sich auch Teheran nicht mehr an seine Verpflichtungen.

In dem Abkommen ist auch der Snapback-Mechanismus zur Wiedereinführung von Sanktionen vorgesehen. Dieser soll nun ausgelöst werden. Demnach greifen die Strafmaßnahmen nach 30 Tagen wieder, sollte Teheran bis dahin nicht einlenken.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.