Anti-Terror-Kampf: Amnesty warnt vor Verlust von Freiheiten
Im Anti-Terror-Kampf drohten Grundfreiheiten auf der Strecke zu bleiben, warnt Amnesty International.
Brüssel - Grundfreiheiten drohten im Anti-Terror-Kampf auf der Strecke zu bleiben, warnt Amnesty International. "Regierungen haben eine Vielzahl an unverhältnismäßigen und diskriminierenden Gesetzen durchgepeitscht", erklärte der Europa-Chef der Menschenrechtsorganisation, John Dalhuisen.
Amnesty veröffentlichte in Brüssel einen Bericht zur Situation in vierzehn EU-Staaten in den vergangenen beiden Jahren.
In Deutschland bemängelt die Organisation insbesondere die Rolle des Bundesnachrichtendienstes (BND). Das BND-Gesetz ermögliche Verletzungen der Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit. "Der BND kann demnach SMS, Telefonate und E-Mails im Ausland nahezu anlasslos überwachen", erklärte Anton Landgraf von Amnesty International in Deutschland. "Amnesty International kritisiert, dass die Überwachungsanlässe bei der reinen Auslandskommunikation so vage formuliert sind, dass es kaum Beschränkungen gibt."
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Die Sicherheitsbehörden haben demnach in vielen Ländern mehr Möglichkeiten bekommen, ohne richterliche Kontrolle oder andere Aufsicht gegen Verdächtige vorzugehen - nach Ansicht der Autoren ein "Rezept für Missbrauch". Auch harmlose Formen der Kritik würden für illegal erklärt, bemängelt Amnesty. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung blieben auf der Strecke. Muslime liefen Gefahr, unter Generalverdacht zu geraten.
Eigentlich für außergewöhnliche Bedrohungslagen gedachte nationale Notstände drohten zum Dauerzustand zu werden, so Amnesty. Die französische Regierung versuche zudem, den Sicherheitsbehörden weitreichende Rechte zu verschaffen, die auch jenseits des schon mehrfach verlängerten Ausnahmezustands gelten würden.
In Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Polen, Spanien oder Großbritannien werde der Begriff "Terrorismus" vage oder allzu weitreichend definiert, bemängelt Amnesty. Das erlaube den Behörden, große Personenkreise ohne konkreten Anlass zu überwachen.
Oft genüge schon die mutmaßliche Absicht, terroristische Taten zu begehen, für Reiseverbote oder elektronische Überwachung. Die Begründung für solche Einschränkungen bleibe oft unter Verschluss, was den Betreffenden wenig Möglichkeiten zur Gegenwehr lasse.