Anklage fordert lebenslange Haft für Mannheimer Messertäter

Tausende sahen das Video seiner Tat im Netz: Der Afghane Sulaiman A. stach 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz auf sechs Menschen ein, ein Polizist starb später. Nun könnte bald ein Urteil fallen.
dpa |
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Die Bundesanwaltschaft hat im Verfahren nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz plädiert. (Archivbild)
Die Bundesanwaltschaft hat im Verfahren nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz plädiert. (Archivbild) © Marijan Murat/dpa
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Stuttgart

Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Haftstrafe für den 26-Jährigen gefordert, der für den tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz 2024 verantwortlich sein soll. Der Afghane sei schuld an der Ermordung des Polizisten Rouven Laur, sagte die Vertreterin der Anklage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Außerdem habe er versuchten Mord an fünf weiteren Menschen begangen. Der gläubige Muslim habe bei seiner Tat möglichst viele Islamkritiker töten wollen.

Zusätzlich forderte die Anklage die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld bei dem 26-Jährigen. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen.

Angeklagter griff im Mai 2024 sechs Menschen an

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft verletzte der Afghane am 31. Mai 2024 bei dem Angriff in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer, fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den 29-jährigen Polizist Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen. 

Die Bundesanwaltschaft sah es nach dem bisher knapp sechs Monate dauernden Prozess als erwiesen an, dass der Angeklagte sich bereits über Jahre vor der Tat radikalisierte, vor allem durch Chats im Netzwerk Telegram. Seine Kommunikation lasse auf eine anhaltende Identifizierung mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) schließen, sagte die Vertreterin der Anklage.

Keine Einbindung in Terrornetzwerk

Es gebe allerdings keine Anhaltspunkte dafür, dass Sulaiman A. in die Organisationsstrukturen der Terror-Vereinigung eingebunden gewesen sei. Letztlich habe er einen "dschihadistisch motivierten Anschlagsplan auf vermeintlich Ungläubige" gefasst. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und "vermeintlich Ungläubige" wie möglich.

Das Verfahren läuft seit Mitte Februar in Stuttgart-Stammheim, Mitte September könnte ein Urteil fallen. Nach der Bundesanwaltschaft plädieren noch die Nebenkläger, darunter die Mutter des getöteten Polizisten, sowie die Verteidiger des Angeklagten. 

Die Nebenklage will laut Anwalt Thomas Franz neben einer lebenslangen Haftstrafe die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld fordern, außerdem eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft. Sicherungsverwahrung dient dazu, die Allgemeinheit vor Straftätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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