Aigner schickt Spione in die Banken
Weil die Institute Kunden nicht korrekt informieren, greift Ilse Aigner jetzt durch. Die Ministerin will fremde Ermittler auf die Banker ansetzen.
BERLIN Das sind Methoden, wie man sie sonst bei Kriminellen anwendet: Mit verdeckten Ermittlern will Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner jetzt Bankern genauer auf die Finger schauen. Nur so sei es möglich, endlich den Schutz der Kunden bei bestimmten Bankprodukten durchzusetzen, sagte die CSU-Politikerin. Bei den Kreditinstuten hätten nur einige „kapiert, worum es geht“, so Aigner. „Andere meinen, das Roulette drehe sich schon wieder und sie könnten so weitermachen wie vor der Krise.“
Auslöser für den spektakulären Vorstoß Aigners war ein Vergleich der Stiftung Warentest. Diese hatte untersucht, wie die neuen Verbraucherschutz-Regeln in den Banken umgesetzt werden – und ein vernichtendes Urteil gefällt (siehe Infokasten rechts).
Seit der Finanzkrise müssen Banken eigentlich ein individuelles Risikoprofil des Kunden erstellen, bevor sie ihm eine Wertanlage verkaufen. Dabei müssen sie auf die jeweiligen Vermögensverhältnisse und Anlagewünsche eingehen und ein Beratungsprotokoll erstellen. Doch das unterbleibt oft, wie die Tester feststellten.
Die verdeckt agierenden staatlichen Ermittler sollen genau das nun ausführlich dokumentieren, fordert Aigner. Mit Konsequenzen für die Banken: Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 50000 Euro. Die bisherigen Tests der Verbraucherschützer sind Aigner nicht genug. Denn diese würden anonym erstellt und von den Banken angezweifelt. Das sieht auch die Stiftung Warentest so: „Wie im Straßenverkehr gilt: Wo Regeln nicht eingehalten werden, muss man Polizisten einsetzen“, sagte der Chefredakteur der Zeitschrift „Finanztest“, Hermann-Josef Tenhagen. Das übernehmen nun Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Banken reagierten moderat auf Aigners Initative: Schließlich würden auch sie selbst schon jetzt „vielfach auf solche verdeckten Testkäufe zur Selbstkontrolle zurückgreifen“. Die bisherigen Ergebnisse reichen Aigner allerdings nicht: „Grundsätzlich muss der Verbraucher wissen, ob er einem Berater, einem Verkäufer oder einem Vermittler gegenübersitzt“, so Aigner. „Der Käufer muss wissen, ob er auf Honorarbasis neutral beraten wird oder womöglich mit einem Verkäufer redet, der auf seine Provision schielt. Das muss klar und deutlich werden.“
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