Zwillingsbrüder tot – Urteil nach Unfall mit E-Roller

Nach Lachgas-Konsum fährt ein junger Mann durch Frankfurt, er prallt mit seinem Auto gegen E-Roller: Zwillingsbrüder sterben, ein weiterer Fahrer verliert den Unterschenkel. Wie lautet das Urteil?
dpa |
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Bei dem Unfall waren Zwillingsbrüder ums Leben gekommen. (Archivfoto)
Bei dem Unfall waren Zwillingsbrüder ums Leben gekommen. (Archivfoto) © Hannes P. Albert/dpa
Frankfurt/Main

Wegen versuchten Mordes an einem E-Scooter-Fahrer sowie der fahrlässigen Tötung von zwei E-Scooter-Fahrern ist ein 24-jähriger Autofahrer vom Frankfurter Landgericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. "Man kann von einer Tragödie sprechen", sagte die Vorsitzende Richterin. 

Der in Bad Kreuznach lebende gebürtige Syrer, der nach Behördenangaben staatenlos ist, hatte vor der Fahrt am Abend des 5. Juli 2025 Lachgas konsumiert. Wegen seines Rauschzustands und dem überhöhten Tempo kam er den Angaben nach in der Frankfurter Innenstadt von der Fahrbahn ab und prallte innerhalb weniger Sekunden gegen zwei E-Scooter. Auf einem der Roller waren 23 Jahre alte Zwillingsbrüder gefahren, einer von ihnen war sofort tot, der andere starb wenige Stunden später im Krankenhaus. 

Der 27-jährige Mann auf dem zweiten E-Roller wurde auf die Motorhaube geschleudert, durchstieß mit seinem Kopf die Windschutzscheibe, sein Bein verhakte sich an dem Auto. Doch der Autofahrer fuhr in unvermindertem Tempo weiter, schließlich fiel der 27-Jährige auf die Schienen der Straßenbahn. Er wurde erheblich verletzt, ein Unterschenkel musste ihm amputiert werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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