Zwei tote Patienten: Drogen-Cocktail vom Dr. Tod

BERLIN - Zur Sitzung im September letzten Jahres hatte der Psychotherapeuten Garri R. in Berlin zwölf Patienten in die Praxis bestellt. Er gab ihnen einen Drogenmix, zwei Menschen starben. Der Arzt gesteht „große Schuld“ ein.
Sie suchten bei ihm Hilfe in seelischen Krisen – und fanden den Tod: Zwei Patienten des Berliner Psychotherapeuten Garri R. starben, nachdem ihnen der Mediziner in einer Therapiesitzung einen Drogenmix aus Heroin, Amphetaminen und LSD verabreicht hatte. Diese umstrittene psycholytische Therapie“ ist in Deutschland verboten. Seit gestern muss sich Garri R. in Berlin vor Gericht verantworten. Dem 51-Jährigen werden versuchter Mord und Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.
Garri R. hatte an einem Samstagvormittag im September vorigen Jahres zwölf Patienten im Alter zwischen 26 und 59 Jahren empfangen und ihnen während der mehrstündigen Sitzung die Drogen verabreicht. Einigen Patienten wurde übel, sie erbrachen sich. Am Nachmittag alarmierte einer der Teilnehmer die Rettungskräfte. Ihnen bot sich ein dramatisches Bild: Im Dachgeschoss lag ein 59-jähriger Mann – tot. Zwei Patienten waren bewusstlos, mussten reanimiert werden. Ein 28-jähriger Mann starb später im Krankenhaus. Ein 55-Jähriger lag wochenlang im Koma.
Der gerufenen Notärztin soll der Facharzt für Psychotherapie verschwiegen haben, dass noch ein weiterer Patient an Überdosis-Symptomen litt. Er habe den 28-Jährigen aus dem Raum der Gruppensitzung bringen lassen. „Er wollte damit verhindern, dass polizeiliche Ermittlungen wegen der Drogenvergabe aufgenommen werden“, erklärte Staatsanwalt Bernhard Gierse.
Garri R. übernahm zum Auftakt der Verhandlung die Verantwortung. Er fühle unendliche Trauer und große Schuld. Er räumte ein, den Umgang mit den Substanzen „völlig falsch eingeschätzt“ zu haben.
Später gab er an, er habe den Patienten nur helfen und nicht schaden wollen. Die Überdosierung sei möglicherweise auf eine defekte Waage zurückzuführen.
Aus Sicht der Verteidigung liegt das Geschehen „näher an einem Unfall als an einem Verbrechen“. Die Patienten hätten gewusst was sie taten, unterstrich der Anwalt. mh