Zwei Jahre auf Bewährung für Benaissa gefordert

Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung fordern zwei Jahre auf Bewährung für die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa. Zuvor hatte ein Gutachter erklärt, dass sie mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für die HIV-Infektion ihres Exfreundes verantwortlich ist.
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Nadja Benaissa.
dpa Nadja Benaissa.

BERLIN - Die Staatsanwaltschaft und Verteidigung fordern zwei Jahre auf Bewährung für die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa. Zuvor hatte ein Gutachter erklärt, dass sie mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für die HIV-Infektion ihres Exfreundes verantwortlich ist.

Dass sie ihren Ex- Freund mit HIV infiziert hat, ist sicher – und trotzdem sieht es aus, als ob Nadja Benaissa nicht ins Gefängnis muss. Der Staatsanwalt Peter Liesenfeld forderte am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht Darmstadt zwei Jahre auf Bewährung für die 28-Jährige.

Er sieht die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung und versuchten Körperverletzung als bewiesen an.

Ein Gutachter hatte zuvor erklärt, dass die Sängerin mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ für die HIV-Infektion ihres Ex-Freundes verantwortlich ist. Die beiden hatten ungeschützt Sex, obwohl Benaissa bereits seit 1999 von ihrer Krankheit wusste, sie dem Mann gegenüber aber verschwieg.

Josef Eberle von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität konnte sowohl bei Nadja Benaissa als auch ihrem Ex-Freund, einem 34-jährigen Künstlerbetreuer, einen sehr seltenen Virus-Typ nachweisen. Dieser sei laut Eberle erstmals in Westafrika nachgewiesen worden. Auch der Subtyp des Aids-Erregers stimme bei der Angeklagten und dem 34-jährigen Nebenkläger überein. Der Gutachter betonte aber, dass nicht 100-prozentig ausgeschlossen werden könne, dass es einen anderen Träger des Virus gebe, der den Mann hätte infizieren können.

Auch der Verteidiger der Sängerin plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Sie bedauere ihr Verhalten zutiefst und habe gestanden, sagte Anwalt Oliver Wallasch. „Es wird mir immer leid tun“, sagte Benaissa. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Mehrere Aids-Hilfe-Organisationen forderten einen Freispruch. „Auch die Strafjustiz muss der Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit Rechnung tragen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Aids- Hilfe-Initiativen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die HIV-Prävention dürfe nicht nur einseitig den infizierten Menschen aufgebürdet werden.

cl

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