Zu heiß geduscht: Frau will 3000 Euro
Karlsruhe - Sie haben sich ein schönes Hotelzimmer genommen, wollen abends eine entspannende Dusche nehmen, haben den flauschigen Bademantel schon bereitgelegt – doch dann prasselt plötzlich statt angenehm warmen Wassers brennend heißes auf ihre Haut. So ist es einer Frau aus Göttingen ergangen. Ihre Verletzungen durch die zu heiße Dusche sollen so schwer wie Verbrennungen zweiten Grades gewesen sein. Deswegen geht sie jetzt vor Gericht und verlangt in Düsseldorf von einem Hotel mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld.
Das Amtsgericht verhandelt den Fall an diesem Mittwoch. Die Klägerin beschreibt den Dusch-Vorfall im Hotel so: Sie habe eine angenehme Wassertemperatur eingestellt und geduscht. Plötzlich habe die Kaltwasserzufuhr gestoppt und ihr sei extrem heißes Wasser über den Rücken gelaufen. Wegen der Schiebetüren habe sie nicht sofort aus der Dusche springen können.
Sie wirft der Hotelbetreiberin vor, keine Sicherheitsarmatur eingebaut zu haben, die verhindert, dass über 38 Grad heißes Wasser herausläuft. Das Hotel wehrt sich: Dies sei nicht vorgeschrieben. Es bestreitet zudem die Darstellung der Klägerin.
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