Zoll nimmt mit Online-Auktionen Millionen ein

Im vergangenen Jahr setzten die deutschen Behörden bei ihren Online-Auktionen 63 Millionen Euro um, wie das verantwortliche Hauptzollamt Gießen auf Anfrage mitteilte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Bad Hersfeld/Gießen - Der Zoll nimmt mit der Versteigerung beschlagnahmter Waren immer größere Millionensummen ein. Im vergangenen Jahr setzten die deutschen Behörden bei ihren Online-Auktionen 63 Millionen Euro um, wie das verantwortliche Hauptzollamt Gießen auf Anfrage mitteilte.

Das sei ein Rekord gewesen. Die Umsätze stiegen stetig: 2009 waren es 49 Millionen Euro, 2010 dann 57 Millionen Euro. Mittlerweile existieren die Online-Versteigerungen bei www.zoll-auktion.de seit zehn Jahren.

"Das ist eine große Erfolgsgeschichte. Es ist kostensparend und effektiv, diese Seite zu nutzen", sagte Zoll-Sprecher Michael Bender. Bei der bundesweit ersten und größten Online-Plattform diesen Typs werden gepfändete, beschlagnahmte oder von Behörden ausrangierte Artikel angeboten. Die Erlöse fließen in die Staatskasse oder gehen an die jeweiligen Gläubiger. Im Jahr 2011 wurden von der zuständigen Dienststelle in Bad Hersfeld rund 42 000 Auktionen von mehr als 2200 Artikel-Anbietern eingestellt.

Das Auktionsangebot ist groß: Bekleidung, Bücher, Elektronik, Teppiche, Spielwaren oder Wertsachen wie Schmuck, Uhren und Antikes. Auch Kurioses^ist im Angebot: Vor zwei Jahren wurde ein Oldtimer, ein Lagonda V12 Cabriolet aus dem Jahr 1938 versteigert. Das Startgebot lag bei 80 000 Euro. Der Zuschlag wurde nach einer irren Bieterschlacht bei 252 100 Euro erteilt. Der Wagen gehörte einem Kokain-Dealer, der im Gefängnis sitzt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.