Zehn Jahre Haft für Mordversuch mit Chloroform
Heidelberg - Die Richter des Heidelberger Landgerichts werteten die Tat am Freitag als Mordversuch und gefährliche Körperverletzung. "Es sollte eine perfekte Tat sein", sagte der Vorsitzende Richter. Die Frau überlebte zwar, leidet aber dem Gericht zufolge bis heute: "Psychisch ist sie auch neun Monate nach der Tat noch stark mitgenommen."
Der Mann aus Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) hatte zwar ein Teilgeständnis abgelegt. Bis zuletzt beteuerte er aber, er habe sein Opfer nicht töten wollen. Die Verteidigung hatte daher auf schwere Körperverletzung plädiert. Ihr zufolge wollte er die Frau glauben machen, sie habe einen Anfall gehabt - und er sei ihr Retter gewesen. Auf diese Weise habe er seine "große Liebe" wieder an sich binden wollen.
Täter und Opfer waren Jahre nach ihrer Scheidung wieder zusammengekommen. Da der Mann aber sehr eifersüchtig war und die Frau ständig kontrollierte, wollte sie sich wieder von ihm trennen.
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Version des Angeklagten fanden die Richter "reichlich absurd": "Wenn er fürsorglich sein wollte, wo blieb dann die Fürsorge, als er die bewusstlose Frau einfach liegenließ?"
Letztlich habe der Mann zwar einen Arzt gerufen - aber nur, weil der gemeinsame Sohn ihn dazu drängte. Die Frau lag mehrere Tage in einem künstlichen Koma. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche ist Revision möglich.