Zehn Jahre Haft für Kevins Ziehvater

Keine Verurteilung wegen Mord, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Bernd K., 43-jähriger drogensüchtiger Ziehvater des zu Tode misshandelten zweijährigen Kevin aus Bremen. Der Ziehvater hatte dem zweijährigen Kind Knochen gebrochen, was eine tödliche Embolie zur Folge hatte.
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Muss für zehn Jahre ins Gefängnis: Bernd K.
AP Muss für zehn Jahre ins Gefängnis: Bernd K.

Keine Verurteilung wegen Mord, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Bernd K., 43-jähriger drogensüchtiger Ziehvater des zu Tode misshandelten zweijährigen Kevin aus Bremen. Der Ziehvater hatte dem zweijährigen Kind Knochen gebrochen, was eine tödliche Embolie zur Folge hatte.

BREMEN Der Ziehvater des zu Tode misshandelten zweijährigen Kevin aus Bremen ist zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Das Bremer Landgericht blieb damit erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung plädiert. Die Strafkammer sprach den 43-jährigen drogensüchtigen Bernd K. auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, aber erst nach drei Jahren verbüßter Haft.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil Kevin seit dem Tod seiner Mutter im November 2005 unter der Obhut des Jugendamtes stand. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss stellte erhebliche strukturelle Mängel in der Behörde fest, die zum Tod des Jungen geführt hätten. Bremen ist seither darum bemüht, seine Sozial- und Jugendpolitik zu verbessern. Demnächst müssen sich zwei Mitarbeiter des Jugendamtes wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen vor Gericht verantworten.

Der Ziehvater hatte dem zweijährigen Kind Knochen gebrochen, was eine tödliche Embolie zur Folge hatte. Die Leiche wurde im Oktober 2006 in seinem Kühlschrank entdeckt.

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