Zahnarzt zieht Zähne ohne Grund

Horror-Vorstellung auf dem Zahnarztstuhl: Plötzlich sind viel mehr Zähne weg, als eigentlich gewollt. Diesem Vorwurf muss sich ein Arzt vor dem Landgericht in Stendal stellen.
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Horror-Vorstellung auf dem Zahnarztstuhl: Plötzlich sind viel mehr Zähne weg, als eigentlich gewollt. Diesem Vorwurf muss sich ein Arzt vor dem Landgericht in Stendal stellen.

Stendal – Ein Zahnarzt aus Sachsen-Anhalt muss sich vor dem Landgericht Stendal verantworten, weil er einer Patientin elf Zähne ohne ausreichenden Grund gezogen haben soll. Zum Prozessauftakt am Donnerstag wurden zunächst medizinische Fragen erörtert, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

In der ersten Instanz war der 42-Jährige zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden; dagegen legte er Berufung ein. Nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) in Sachsen-Anhalt sind es nicht die ersten Vorwürfe gegen den Mann.

Anfang der Woche habe das Verwaltungsgericht Magdeburg ihm seine Approbation – die Erlaubnis, als Arzt zu arbeiten – entzogen. Dabei ging es um einen Fall, wo einem Patienten unter Vollnarkose gleich 20 Zähne gezogen worden waren. Im jetzt verhandelten Fall hatte der Mann die Patientin nicht in seiner Praxis, sondern eigens in einem Krankenhaus behandelt.

Das Motiv des Mannes ist unklar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mindestens fünf der Zähne hätten gerettet werden können. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung lässt sich mit dem Ziehen von Zähnen je nach anschließendem Ersatz mehr Geld verdienen als mit einer Reparatur. Dies hänge aber immer vom Einzelfall ab.

Der Justiziar der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Torsten Jahnel (KZV), sprach von einem Einzelfall. „Das kommt ganz, ganz selten vor“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Entscheidend ist, dass der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt ist“, sagte Jahnel. „Er muss immer wissen, was mit ihm passiert.“ Für die Ärzte gebe es viele Fortbildungen, gegen kriminelle Energie sei man aber machtlos.

Für den neuen Prozess vor dem Landgericht Stendal sind zunächst vier Verhandlungstage anberaumt. Laut KZV ist zudem noch ein Verfahren vor dem Sozialgericht anhängig. Dort geht es um den Entzug der kassenärztlichen Zulassung, die dem Mann von der KZV bereits zuvor entzogen worden war.

 

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