Zahnarzt-Panik: Mädchen hungerte sich zu Tode
London (dpa) - Ein britisches Mädchen hat sich aus Angst vor dem Zahnarzt zu Tode gehungert. Sophie Waller aus Cornwall hatte sich geweigert zu essen und zu trinken, nachdem ihr acht Zähne entfernt worden waren.
Die Achtjährige starb Ende 2005 an Nierenversagen. Das ging jetzt aus einer gerichtlichen Untersuchung in der westenglischen Stadt Truro hervor. Die Richterin machte das Versagen der Ärzte und Behörden für den Tod des Mädchens verantwortlich, sie hätten deren schwere psychische Störung nicht erkannt.
Die Eltern erklärten, dass ihre Tochter Angst vor dem Zahnarzt hatte. Sie habe sich geweigert, zu schlafen, zu sprechen und zu essen, als bei ihr ein Milchzahn locker war. Daraufhin wurde sie am 7. November in ein Krankenhaus gebracht, um die acht Milchzähne unter Vollnarkose zu ziehen. Aber auch nach der Operation weigerte sich Sophie, ihren Mund zu öffnen und wurde auf der Station künstlich ernährt.
Nach Angaben des Gerichts wurde sie nach einer psychologischen Untersuchung knapp zwei Wochen nach der OP dennoch nach Hause entlassen. Dort verschlechterte sich ihr Zustand später wieder. Die Eltern wollten sie zurück ins Krankenhaus bringen, wurden dort aber an den lokalen Arzt verwiesen. Doch Warnungen über Sophies Gesundheitszustand gingen dann zum falschen Hausarzt. Nachdem Sophie in den letzten Wochen vor ihrem Tod elf Kilo verloren hatte, starb sie am 2. Dezember 2005. «Wir bereuen, dass wir den Ratschlägen, die uns gegeben wurden, und nicht unseren eigenen Herzen gehorcht haben», teilten die Eltern mit.
Wie britische Medien am Dienstag berichteten, litt Sophie wahrscheinlich unter einer Verhaltensstörung, bei der sich Kinder - möglicherweise verursacht durch ein Trauma - weigern, zu essen, zu sprechen oder sogar zu gehen.
Die Ärzte hätten versagt, den Zustand des Mädchens richtig einzuschätzen, sagte die Richterin Emma Carlyon. Sophies Leben hätte durch eine bessere Versorgung gerettet werden können. Sie verfasste ein sogenanntes narratives Urteil. Nach britischen Recht werden dabei zwar die Umstände des Todes festgestellt, es kann aber niemand dafür belangt werden.
Das Krankenhaus entschuldigte sich am Montag bei den Eltern. Es habe «Mängel in der Kommunikation» gegeben. In einer Mitteilung erklärten die Eltern, die «einzige Rechtfertigung für Sophies Tod» sei, dass die Abläufe in den beteiligten Behörden verbessert worden seien. «Das wird hoffentlich einem anderen Kind das Leben retten.»
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