Yagmurs Vater streitet Kindes-Misshandlung ab

Nach dem gewaltsamen Tod der kleinen Yagmur aus Hamburg-Billstedt prüfen die Ermittler, wer die Verantwortung dafür trägt.
dpa |
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Nach dem gewaltsamen Tod der kleinen Yagmur aus Hamburg-Billstedt prüfen die Ermittler, wer die Verantwortung dafür trägt. Gegen die Eltern wurde Haftbefehl erlassen, es gibt zudem Vorermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiter.

Hamburg - Unterdessen werden immer neue Details bekannt. So soll die Mutter nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft versucht haben, Blutergüsse am Körper des Mädchens mit Schminke zu überdecken. Die Dreijährige war am Mittwoch an einem Leberriss innerlich verblutet.

"Wir gehen davon aus, dass die Verletzung am 17. Dezember entstanden ist und am 18. zum Tode des Kindes geführt hat", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, am Freitag. Der Vater sei in dem Moment, als das Kind starb, nicht anwesend gewesen. Nach dpa-Informationen soll das Kind in der Vergangenheit immer wieder Verletzungen erlitten haben, deren Ursache nicht genau geklärt werden konnte.

Das Mädchen wurde seit seiner Geburt von verschiedenen Jugendämtern betreut, zuständig war das Bezirksamt Mitte nach eigenen Angaben seit Juli dieses Jahres, weil die Familie umgezogen war. Vorher hätten die Bezirksämter Eimsbüttel und Bergedorf mit dem Fall zu tun gehabt. Yagmur lebte lange bei einer Pflegemutter, die Eltern hatten aber Sorge- und Besuchsrecht. Seit August durfte Yagmur wieder bei seinen leiblichen Eltern wohnen - obwohl es den Verdacht gab, dass es bei einem Besuch Anfang 2013 zu einer schweren Schädelverletzung gekommen war.

"Die Arbeit des Jugendamtes scheint dabei nach derzeitigem Erkenntnisstand von fatalen Fehlentscheidungen geprägt gewesen zu sein, die fachlich in keiner Weise nachvollziehbar sind", erklärte der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries.

Yagmurs Vater stritt ab, das Kind misshandelt zu haben. Zum Haftbefehl trug aber die Vernehmung seiner Frau vor dem Haftrichter bei: "Unter anderem haben die Angaben der Mutter den dringenden Tatverdacht mitbegründet", sagte Frombach. Der Mutter wird Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen. Bei beiden sah der Haftrichter Fluchtgefahr. Der 25 Jahre alte Vater ist wegen Körperverletzung, Drogendelikten und Diebstahls polizeibekannt - allerdings führten die Ermittlungen zu keiner Vorstrafe.

Die Ermittler untersuchen derzeit, ob es Versäumnisse bei der Arbeit der Jugendämter gab. Es handele sich dabei aber lediglich um Vorermittlungen, betonte Frombach. "Wir haben noch keinen begründeten Anfangsverdacht gegen irgendjemanden."

Auf Antrag der Verteidigung der Mutter gab es am Freitag einen Haftprüfungstermin. Dabei entschied der Richter, dass der Haftbefehl aufrechterhalten wird. Die 26-Jährige könne aber die Untersuchungshaft verlassen, wenn sie sich zweimal wöchentlich melde. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, das Landgericht hat in der kommende Woche das Wort. Bis dahin darf die Frau nicht auf freien Fuß.

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