Wie viel Betreuung brauchen Labormäuse?

Die Uni Würzburg verklagt die Stadt, weil die ihr strengere Regeln zur Haltung von Versuchstieren vorschreiben will.
von  dpa
Mäuse, Schweine, Kaninchen: Insgesamt werden in dem Zentrum 17 000 Tiere gehalten.
Mäuse, Schweine, Kaninchen: Insgesamt werden in dem Zentrum 17 000 Tiere gehalten. © Foto: J. Kasper/dpa

Würzburg - Ungewöhnliche Begegnung am Richtertisch: Weil sie sich nicht auf die angemessene Betreuung von Versuchstieren einigen können, treffen sich Universität und Stadt Würzburg am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht.

Die Julius-Maximilians-Universität klagt gegen Auflagen zum Züchten und Halten der derzeit etwa 17 000 Tiere, an denen am Zentrum für Experimentelle Molekulare Medizin (ZEMM) geforscht wird.

Der Standpunkt der Stadt: Die Stadt fordert unter Verweis auf eine Verordnung zum Schutz von Versuchstieren unter anderem, dass der für das Züchten und Halten der Tiere verantwortlichen Frau ein Stellvertreter zur Seite gestellt wird. Zudem legte sie in Quoten fest, wie viele Tiere gelernte, ungelernte und fachfremde Mitarbeiter jeweils betreuen dürfen.

In den vergangenen Jahren hat es nie Probleme gegeben

Der Standpunkt der Uni: Die Universität sieht dafür aber keine rechtliche Grundlage. Ohnehin habe es auch mit dem bisherigen System in den vergangenen Jahrzehnten keine Beanstandungen gegeben, die entsprechende Änderungen rechtfertigen würden, so eine Sprecherin.

Die Institutionen haben sich außergerichtlich nicht einigen können

Nachdem die Stadt die Erlaubnis eineinhalb Jahre nach dem Antrag der Universität dennoch nur mit leicht angepassten Auflagen erteilt hatte, reichte diese im Herbst 2015 Klage ein.

Uni gegen Stadt – ein einmaliger Streit: Die bisherige Erlaubnis des ZEMM zum Halten von Mäusen, Kaninchen, Schweinen und einigen weiteren Tierarten bestand seit 2008. Wegen einer Änderung des Tierschutzgesetzes musste die Universität diese im Dezember 2013 allerdings neu beantragen – seitdem laufen die Verhandlungen. Dass sich die beiden staatlichen Institutionen nicht außergerichtlich einigen können, ist laut Stadt und Verwaltungsgericht in Würzburg in der jüngeren Vergangenheit beispiellos, auch im Bundesbildungsministerium ist kein ähnlicher Fall bekannt. Die Stadt habe mit allen betroffenen Institutionen bis auf das ZEMM eine Einigung über die neuen Auflagen erzielt, sagte ein Sprecher der Stadt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.