Wegen Mordversuch: 8 Jahre Jugendhaft für 15-Jährigen

Ein 15-jähriger Gymnasiast aus Thüringen hatte vor einem halben Jahr einen Mitschüler mit fünf Messerstichen schwer verletzt. Jetzt wurde er wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt. Über eine Sicherungsverwahrung wird vor Ende der Haftzeit entschieden.
dpa |
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Das Justizzentrum Mühlhausen mit Landgericht und Staatsanwaltschaft. Ein 15-Jähriger soll im vergangenen September in Roßleben mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser mindestens fünfmal in den Rücken eines Mitschülers gestochen haben, um ihn zu töten.
Martin Schutt/dpa Das Justizzentrum Mühlhausen mit Landgericht und Staatsanwaltschaft. Ein 15-Jähriger soll im vergangenen September in Roßleben mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser mindestens fünfmal in den Rücken eines Mitschülers gestochen haben, um ihn zu töten.

Ein 15-jähriger Gymnasiast aus Thüringen hatte vor einem halben Jahr einen Mitschüler mit fünf Messerstichen schwer verletzt. Jetzt wurde er wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt. Über eine Sicherungsverwahrung wird vor Ende der Haftzeit entschieden. 

Mühlhausen - Wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung eines Mitschülers ist ein 15 Jahre alter Gymnasiast aus Thüringen vom Landgericht Mühlhausen zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der deutsche Jugendliche den 14-jährigen Mitschüler an der Klosterschule Roßleben vor einem halben Jahr aus Mordlust und Heimtücke mit fünf Messerstichen schwer verletzt und zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat, als dieser schon am Boden lag. Sie ordneten am Dienstag zudem die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung innerhalb des Jugendgefängnisses an.

Über eine Sicherungsverwahrung soll erst kurz vor Ende der Haftzeit entschieden werden, sie wird zunächst vorbehalten. Der Jugendliche hatte seine Tat gestanden und so dem Opfer eine Befragung im Prozess erspart. Er habe wissen wollen, wie es sich anfühlt, einen Menschen zu töten, hatte er als Motiv genannt. Er habe auch sehen wollen, wie sich die anderen erschrecken.

Der Prozess fand wegen des Alters des Angeklagten hinter verschlossenen Tüten statt. Für die Urteilsverkündung waren wegen des großen öffentlichen Interessen Medien zugelassen.

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