Verteidigung fordert Bewährungsstrafe
Darmstadt - Es sei nicht davon auszugehen, dass es sich um Körperverletzung mit Todesfolge handele, weil der Angeklagte die Folgen der Tat nicht habe absehen können. Es sollten noch weitere Verteidiger plädieren.
Die Anklage hatte zuvor eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Man sehe bei dem Angeklagten eine "erhebliche Schuld" und "schädliche Neigungen", unterstrich die Staatsanwaltschaft.
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Der 18-jährige Sanel M. steht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Er soll die Lehramts-Studentin im November 2014 so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass sie stürzte und wenige Tage später starb. Am kommenden Dienstag (16. Juni) könnte das Urteil fallen.