Vater von Winnenden-Täter nicht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

Sein Sohn hat im März 2009 15 Menschen und sich selbst hingerichtet, jetzt steht der Vater des Amokläufers von Winnenden vor Gericht. Die Anklage wegen fahrlässigen Tötung wurde aber abgewiesen.
von  Abendzeitung
Der Tatort des Amoklaufs: Die Albertville-Realschule.
Der Tatort des Amoklaufs: Die Albertville-Realschule. © dpa

STUTTGART/WINNENDEN - Sein Sohn hat im März 2009 15 Menschen und sich selbst hingerichtet, jetzt steht der Vater des Amokläufers von Winnenden vor Gericht. Die Anklage wegen fahrlässigen Tötung wurde aber abgewiesen.

Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss sich vor dem Stuttgarter Landgericht nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte, wird der 51-Jährige beschuldigt, seinem Sohn Tim unerlaubten Zugriff auf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe sowie Munition ermöglicht zu haben. Ein hinreichender Verdacht für eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung in mehreren Fällen bestehe nicht.

Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März vergangenen Jahres bei einem Amoklauf an der Albertville-Realschule sowie im Stadtgebiet Winnenden 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte er aus dem Schlafzimmer der Eltern entwendet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Ende November den Vater beim Landgericht Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen angeklagt, weil er die spätere Tatwaffe und Munition ungesichert in seinem Schlafzimmer aufbewahrt hatte.

Die Kammer argumentierte nun, eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung entfalle immer dann, wenn die Folgen der Tat auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wären. Die Strafkammer könne nicht ausschließen, dass Tim K. die Tat auch dann begangen hätte, wenn der Angeklagte Tatwaffe, Magazin und Munition im gesicherten Waffentresor verwahrt hätte. Es lägen erhebliche Anhaltspunkte vor, dass Tim K. die Zahlenkombination kannte.

Nach Ansicht der Jugendkammer hatte Tim K. am Tattag den Tresor geöffnet, dafür sprächen die beim Amoklauf verwendete Art und die Menge der verwendeten Munition. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

ddp

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