Urteil: Pressefotografen haben Brände gelegt
Vor dem Landgericht Dessau sind zwei Pressefotografen wegen mehrfacher Brandstiftung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass die Männer zwischen Juli und September 2025 im Raum Bitterfeld-Wolfen und Umgebung leerstehende Gebäude, Waldstücke und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Brand gesetzt haben, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. So hätten sie exklusive Videos und Fotos von Feuerwehreinsätzen anfertigen und verkaufen wollen.
Die Männer im Alter von 23 und 33 Jahren haben freiberuflich gearbeitet, waren also nicht fest in einer Redaktion angestellt. Der ältere der beiden Fotografen sei wegen Brandstiftung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden, hieß es. Im Laufe der Verhandlung hatte es eine Verständigung zwischen dem Gericht und dem Mann gegeben. Im Zuge dessen hatte er die Vorwürfe weitgehend eingeräumt.
Der jüngere Mann wurde dem Gerichtssprecher nach wegen sieben Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Urteile gegen die Männer sind noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft klagte 17 Fälle an
Dem Gericht zufolge ist durch die Brände ein Sachschaden "in deutlich sechsstelliger Höhe" entstanden. Die Männer stammen aus Bitterfeld-Wolfen und Zörbig im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Die Staatsanwaltschaft hatte beiden Brandstiftung in insgesamt 17 Fällen vorgeworfen. Sie sollen bei den Taten auch in Kauf genommen haben, dass Einsatzkräfte verletzt werden könnten. Das Feuer sei so gelegt worden, dass sich die Flammen schnell ausbreiteten und die Löscharbeiten erschwert wurden.
Der Prozess war bereits im März dieses Jahres eröffnet worden, verzögerte sich jedoch immer wieder. Die Fotografen waren im September 2025 festgenommen worden, nachdem sie in Raguhn (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) von Beamten nach einem Feuer in einem leerstehenden Bahnhofsgebäude gestellt worden waren.
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