Urteil im Fall "Facebook-Mord" erwartet

Ein 15-Jähriger soll in den Niederlanden eine Gleichaltrige umgebracht haben, weil diese auf Facebook Gerüchte verbreitet haben soll. Angeheuert wurde er vermutlich von zwei anderen Jugendlichen.
dpa |
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Arnheim - In dem spektakulären Fall - in den Niederlanden "Facebook-Mord" genannt - fällt diesen Montag in Arnheim das erste Urteil. Der Angeklagte hat die Tat gestanden. Er soll nicht nur die 15-jährige Winsie getötet haben, sondern auch deren Vater verletzt haben. Für den Auftragsmord bekam der mutmaßliche Täter laut Staatsanwaltschaft zwischen 20 und 100 Euro.

Ihm droht die Höchststrafe für vorsätzlichen Mord und versuchten Totschlag: Ein Jahr Jugendgefängnis und mindestens zwei Jahre Zwangstherapie in einer Klinik für Straftäter. Das Verfahren gegen die möglichen Anstifter wird im Oktober fortgesetzt.

Alles hatte mit bösem Klatsch auf dem Online-Netzwerk Facebook begonnen, schilderte die Staatsanwältin Josan Schram. Winsie hatte demnach verbreitet, dass ihre beste Freundin Polly Sex mit mehreren Jungen hatte. Dafür wollte Polly sich angeblich rächen. Wochenlang habe sie mit ihrem Freund ein Mordkomplott geschmiedet, sagte die Anklägerin. "Winsie musste getötet werden." Dann hätten die beiden Anstifter den Angeklagten bezahlt.

Am 14. Januar soll der Täter auf Winsie im Eingang ihres Elternhauses in Arnheim eingestochen haben. Ihr Vater wurde beim Versuch, ihr zu helfen, verletzt. Das Mädchen starb fünf Tage später im Krankenhaus.

Der bereits vorbestrafte Angeklagte ist Gutachten zufolge nur vermindert zurechnungsfähig und psychisch gestört. Er habe unter Druck der beiden Anstifter gehandelt, führte die Verteidigung an. Das aber wies die Anklage zurück. Er habe die beiden Älteren bewundert. "Er wollte dazugehören", sagte Staatsanwältin Schram. Da die Gefahr einer Wiederholungstat groß sei, hatte die Anklägerin auch Zwangstherapie gefordert.

Der Mord hatte die Niederlande erschüttert. Im Internet zeigten viele Niederländer ihre Empörung und forderten eine höhere Strafe. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erst 14 Jahre alt war, ist das nach Aussagen der Staatsanwältin aber nicht möglich.

Der Vater des ermordeten Mädchens machte vor allem das Internet verantwortlich. "Die Gefahren durch chatten und Soziale Medien werden unterschätzt", sagte er unter Tränen in seinem Schlusswort vor Gericht.

Vor einer einseitigen Schuldzuweisung warnte dagegen Remco Pijpers, der Direktor der Stiftung "Mein Kind online" ("Mijn kind online"), die Eltern bei der Internetnutzung ihrer Kinder berät. "Im direkten Kontakt wird viel mehr gemobbt als im Internet." Allerdings werde das online als schlimmer erfahren. "Dann ist man plötzlich vor Hunderten Facebook-Freunden blamiert", sagte Pijpers.

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