Urteil: Händler muss Luxuslimousine zurücknehmen
Osnabrück - 135.000 Euro, dafür darf man Anspüche stellen beim Autokauf, darf auch mal pingelig sein. Nur, wo hört der Spaß auf? Für einen Toyota-Händler ist jetzt bei einem kleinen Utensil Schluss mit lustig gewesen - dem Aschenbecher. Als eine Kundin, ihr neues Auto zurückgeben wollte, weil das Teil fehlte, pochte er auf Vertragserfüllung. Zu Unrecht, wie Richter klarstellen.
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Die Kundin hatte einen Lexus bestellt. Die Luxuslimousine sollte wie ihr Vorgängermodell einen beleuchten Aschenbecher haben. Als der Händler sich weigerte, das Auto zurücknehmen, zog die Kundin vor den Kadi, blitze aber in erster Instanz vor dem Landgericht ab.
Das Oberlandesgericht Osnabrück schließlich sah das Fehlen des Aschenbechers nicht als "bloße Bagatelle" an, sondern als "nicht unerhebliche Pflichtverletztung". Dies zumal dem Händler klipp und klar gesagt worden sei, dass der Lexus mit "Raucherpaket" geliefert werden solle.
Eine Nachrüstung an gleicher Stelle wie beim Vorläufermodell erwies sich als unmöglich. Der Autohändler schlug deshalb vor, eine Aschenbecherdose im Getränkedosenhalter zu platzieren. Der Vorschlag verpuffte vor Gericht. Denn: Diese Konstruktion sei nicht beleuchtet, bei Dunkelheit könne es passieren, dass Asche am Boden der Nobelkarosse landet. Auch eine zweiten Vorschlag wiesen die Richter zurück: Würde man einen Aschenbecher in Mittelkonsole anbringen, ließe sich diese nicht mehr richtig nutzen, erklärten sie.
Alles Geld wird die Kundin jedoch nicht zurückbekommen. Die 44.000 Kilometer, die sie bereits mit dem Lexus zurückgelegt hatte, muss sie sich auf den Kaufpreis anrechnen lassen.
(Aktenzeichen 13 U 73/14)
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