Urteil gegen Polizisten erwartet

Leipzig - Sie waren wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien zu Geld- und Bewährungsstrafen sowie in einem Fall zu einer Geldauflage verurteilt worden.
In den folgenden Disziplinarklageverfahren verloren sie ihren Beamtenstatus. Die Gerichte sahen ein Dienstvergehen, obwohl sich die Polizisten die Kinderpornos nicht während der Arbeitszeit beschafft hatten.
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Das Bundesgericht muss nun nach eigenen Angaben grundsätzlich klären, "wann und nach welchen Kriterien ein außerdienstliches Fehlverhalten als Dienstvergehen bewertet werden kann".