Urlaubsgrüße vom Strand: Kostenfalle Roaming

Die EU gibt Preis-Limits fürs grenzüberschreitende Telefonieren vor, doch manche Anbieter verlangen trotzdem noch mehr. Die AZ zeigt, wie Sie sich vor diesen Tricks und anderen Kostenfallen schützen
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MÜNCHEN - Die EU gibt Preis-Limits fürs grenzüberschreitende Telefonieren vor, doch manche Anbieter verlangen trotzdem noch mehr. Die AZ zeigt, wie Sie sich vor diesen Tricks und anderen Kostenfallen schützen

Die EU meint es gut mit Handynutzern. Seit dem 1. Juli gelten innerhalb der Union Kosten-Obergrenzen fürs mobile Telefonieren – 46,41 Cent pro Minute für abgehende Gespräche, 17,85 Cent pro Minute für Gespräche, die der Nutzer annimmt, und 13,09 Cent pro SMS. Allerdings berechnen die Anbieter ihren Kunden nicht automatisch die günstigen Tarife, berichtet jetzt das Verbraucherportal Teltarif.

Als Beispiel nennt Teltarif die Telekom. Grenzüberschreitende Gespräche von T-Mobile-Kunden würden nach dem Smart-Traveller-Tarif abgerechnet, sofern der Kunde nichts anderes verlange, sagt Teltarif-Sprecherin Rafaela Möhl. „Das bedeutet ein zusätzliches Verbindungsentgeld von 75 Cent pro Gespräch. Dafür kann der Kunde für nur 29 Cent pro Minute telefonieren – das lohnt sich aber nur bei längeren Telefonaten.“ Generell rät Möhl Verbrauchern, vor der Fahrt in den Urlaub die genauen Tarife fürs Roaming zu überprüfen und gegebenenfalls darauf zu pochen, dass die EU-Limits eingehalten werden.

Limits gibt es auch fürs Daten-Roaming, also dem mobilen Internet-Surfen und Verschicken von Bildern, Emails und Videos. Jeder Anbieter muss jetzt einen Tarif anbieten, der bei 60 Euro automatisch abschaltet. Vorsicht bei Handy-Apps, beispielsweise bei Navigationssoftware! Mit diesen Zusatzprogrammen ist das Datenlimit schnell ausgereizt. Nutzer sollten außerdem den Preis pro Megabyte im Auge haben. Es lohnt sich ein Blick in unseren Tabellen: Dort haben wir für ausgesuchte Urlaubsländer jeweils fünf Anbieter aufgelistet.

Eine ärgerliche Kostenfalle innerhalb der EU wurde abgeschafft – die Mailbox. Früher haben Kunden in der Regel doppelt gezahlt: Einmal für die Weiterleitung eines Gesprächs ins Ausland, ein zweites Mal für die Umleitung zurück auf die Mailbox in Deutschland. Das geht dank der neuen EU-Vorgaben jetzt nicht mehr. Nur noch das Abhören der Mailbox aus dem Ausland darf berechnet werden. In Ländern außerhalb der EU müssen Kunden allerdings immer noch damit rechnen, aufgrund der Mailbox doppelt zur Kasse gebeten zu werden. Wer dies nicht will, sollte die Mailbox vor Reiseantritt deaktivieren. sun

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